Kampagne: Stoppt Tierleid in sozialen Netzwerken
Wir von der Welttierschutzgesellschaft sind der Überzeugung, dass es auch in der Verantwortung der sozialen Netzwerke und seiner Nutzer*innen liegt, für ein respektvolles Miteinander von Tier und Mensch zu werben. Mit unserer Kampagne "Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken" wollen wir bewirken, dass die Darstellung von Tierleid in den sozialen Netzwerken gestoppt wird.
Dafür fordern wir die Betreiber mit einer Petition auf, ihre Gemeinschaftsstandards umfassend um die Thematik Tierleid zu ergänzen. Gleichzeitig machen wir uns dafür stark, dass eine gesetzliche Grundlage in Deutschland geschaffen wird, die das Verbot zur Darstellung von Tierleid regelt und so die sozialen Netzwerke zum Handeln verpflichtet. Dieses Anliegen richten wir an die Bundesregierung und Mitglieder des Bundestages. Hier können Sie unsere Petition mit Ihrer Stimme unterstützen: https://welttierschutz.org/tierleid-stoppen.
Durch Informationsarbeit wollen wir außerdem Nutzer*innen beim Erkennen von Tierleid-Formen und zu einem verantwortungsvollen Umgang anleiten. Dafür stellen wir umfangreiches Material als Hilfestellung bei der Erkennung (https://welttierschutz.org/stoppt-tierleid/leitfaden-tierleid/) und dem Melden (https://welttierschutz.org/stoppt-tierleid/leitfaden-melden/) bereit.
Wir haben uns bewusst dazu entschieden, die Tierleid-Beispiele nicht im Original darzustellen, um ihre Reichweite nicht zusätzlich zu erhöhen. Im Rahmen der Kampagne werden wir in unserer Kommunikationsarbeit vornehmlich mit Symbolbildern und Nachbildungen arbeiten und nur dann Beispiele von Tierleid zur Darstellung nutzen, wenn es im Sinne der Aufklärung über Missstände zwingend notwendig ist.

Es sind Taten schwerster Tierquälerei, deren alleinige Vorstellung schon schwer zu ertragen ist – doch in den sozialen Netzwerken verbreiten sich Bilder und Videos binnen Sekunden unter Millionen Nutzer*innen.
2019 kursierte beispielsweise ein Video auf YouTube, in dem ein Mann einen Hund in eine Schlucht warf – mit den Worten kommentiert, dass er „dies mit Streunerhunden mache, die ihn verfolgen“. Im selben Jahr ertränkte eine Schülerin drei Katzen und postete die Videoaufnahme unter dem Titel „Kätzchen ertränken“ auf Snapchat. Eine andere Nutzerin veröffentlichte ein Video ihrer Katze auf TikTok, die in einer laufenden Mikrowelle gefangen um ihr Leben kämpfte. Ein Foto auf Facebook zeigte einen Hund – die Schnauze mit Tape verschnürt – unter dem Titel: „Das passiert, wenn du nicht ruhig bist.“ Darüber hinaus verbreiten sich uneingeschränkt regelmäßig Aufnahmen von blutigen Hundekämpfen, bei denen die Tiere unter schweren Qualen zu Tode kommen.
Formate wie #Challenges verschärfen das Problem zusätzlich: Der Kern einer Challenge (deutsch: Herausforderung) ist es, sich bei einer Handlung zu filmen und weitere Nutzer*innen zum Nachahmen zu animieren. Mit dem Wunsch nach hohen Zuschauer*innenzahlen versuchen Nutzer*innen durch extreme Inhalte immer mehr Aufsehen zu erlangen. Im Frühjahr 2020 kursierten beispielsweise unzählige Videos in den unterschiedlichen sozialen Netzwerken, in denen Nutzer*innen Mäuse grausam quälten und töteten. Seit 2019 ist die Challenge „Animal Crush“ (deutsch: Tiere zertreten) aktiv, in deren Rahmen sich Teilnehmer*innen filmen, wie sie lebende Tiere tottrampeln. Während es mit dem Zertrampeln von Insekten begann, fand die Challenge zuletzt ihren traurigen Höhepunkt in einer Reihe verbreiteter Videos, in denen Kaninchen, Kätzchen und Hundewelpen zu Tode getrampelt wurden.
Hinweis: Ziel unserer Kampagne ist, die Darstellung all jener Tierleid-Inhalte aus den sozialen Netzwerken zu stoppen, die keinen informativen oder dokumentarischen Zweck erfüllen. Nicht gemeint sind Inhalte, die verbreitet werden, um über Missstände zu informieren – diese Informationsarbeit muss eine wichtige Komponente bleiben, um das Bewusstsein in der Bevölkerung zum Thema Tierschutz zu stärken. Weder gepostet noch weiterverbreitet werden sollen hingegen alle Tierleid-Inhalte, die nicht der Information dienen, sondern rein zur vermeintlichen Unterhaltung oder zum Generieren von Reichweite dargestellt werden.
Die Netzwerke bieten der Tierquälerei eine Plattform
Trotz der hohen Anzahl tierquälerischer Inhalte auf ihren Plattformen greifen einige soziale Netzwerke aber erst viel zu spät oder gar nicht ein, andere handeln überhaupt nur in besonders schweren Fällen. Dadurch lassen sie zu, dass Millionen Nutzer*innen weltweit – auch im deutschsprachigen Raum – uneingeschränkten Zugriff auf Bilder und Videos von Gewaltübergriffen auf Tiere erhalten.
Die Netzwerke entfernen diese Inhalte nicht, da sie den individuellen Gemeinschaftsstandards, zu deren Einhaltung sich Nutzer*innen mit ihrer Registrierung und Profilerstellung verpflichten müssen, nicht widersprechen. Zwar nennen einige Netzwerke darin explizit das Verbot, gewaltverherrlichende oder sadistische Inhalte zu teilen – dies gilt aber oft nicht in Bezug auf Tierleid. So bieten sie nicht nur der Tierquälerei eine Plattform, sondern ermöglichen auch, dass andere Nutzer*innen diese Inhalte speichern und weiterverbreiten können und sich sogar animieren lassen könnten, die Taten nachzuahmen.
Zudem haben die Netzwerke erheblichen Anteil daran, dass sich Nutzer*innen an die Darstellung von Tierleid gewöhnen und sich Tierleid normalisieren könnte. Wird der Missbrauch oder das Misshandeln von Tieren gesellschaftsfähiger, kann dies auch in einen erheblichen Rückgang bei der Erkennung und demzufolge auch bei der Meldung von Tierleid münden. Das ist eine offensichtliche Gefahr für die Tiere und deren Schutz weltweit.
Wir von der Welttierschutzgesellschaft fordern die sozialen Netzwerke auf, die Darstellung von Tierleid zu stoppen!
Es ist zwingend notwendig, dass die sozialen Netzwerke konsequent prüfen, ob das dargestellte Tierleid dokumentarische oder informative Zwecke im Sinne der Aufklärung über Missstände (so von Organisationen und Medien genutzt) erfüllt. Ist der entsprechende Kontext nicht gegeben, müssen die Inhalte unwiderruflich gelöscht werden. (»zur Petition)
Wir fordern die sozialen Netzwerke deshalb auf,
- ihre Gemeinschaftsstandards umfassend um die Thematik Tierleid zu ergänzen, zu deren Einhaltung sich Nutzer*innen mit ihrer Registrierung und Profilerstellung verpflichten müssen, und
- dies auch konsequent zu überprüfen. Bei Verstößen müssen sie sicherstellen, dass keine weitere Verbreitung des Inhaltes – durch andere und die oder den Ersteller*in – möglich ist.
Dafür engagieren wir uns sowohl direkt im Austausch mit Vertreter*innen der sozialen Netzwerke in Deutschland als auch global im Bündnis „SMACC“. Als eines von 13 Kernmitgliedern dieser „Social Media Animal Cruelty Coalition“ (deutsch für „Bündnis Tierleid in sozialen Netzwerken“) adressieren wir die Netzwerke mit gebündelten Kräften auf globaler Ebene.
Jetzt unterschreiben!
Stärken Sie unsere Forderungen mit Ihrer Stimme und setzen Sie sich mit uns so für ein Stopp von Tierleid-Inhalten ein!
Jetzt unterschreiben!Es fehlen die rechtlichen Rahmenbedingungen
Zumindest in Deutschland sollten sie auch auf gesetzlicher Ebene dazu verpflichtet werden. Doch weil es auch dafür bislang von Seiten der Bundesregierung an einer Gesetzgebung fehlt, setzen wir uns im Rahmen der Kampagne ebenso politisch dafür ein, dass die Darstellung von Tierquälerei im digitalen deutschen Raum verboten wird.
Dafür müssen die Tiere in den § 131 StGB (Strafgesetzbuch) aufgenommen werden und somit die Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrücken, auf Plattformen wie sozialen Netzwerken ein Ende finden. § 131 StGB stellt bereits die Darstellung, Verbreitung sowie das Anbieten und Bewerben von schwerwiegender Gewalt gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen unter Strafe. Im Folgenden unser Vorschlag zur Novellierung:
- Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen, menschenähnliche Wesen oder Tiere in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, (…).
Wichtig ist dabei auch die Einbettung in den Kontext der verherrlichenden, verharmlosenden oder verletzenden Weise, die klar von rein informativen und dokumentarischen Darstellungen unterscheidet, wie sie von Organisationen und Medien zur Aufklärung über Missstände häufig genutzt werden. Mit unserer Forderung richten wir uns an die Bundesregierung und Mitglieder des Bundestages (»zur Petition) und fordern entsprechende Novellierung!
Jetzt unterschreiben!
Fordern Sie mit uns, dass der § 131, Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) um die Tiere ergänzt wird und helfen Sie so, dem Tierleid in sozialen Netzwerken Einhalt zu bieten – mit Ihrer Unterschrift!
Jetzt unterschreiben!Unbeabsichtigt verschaffen viele Nutzer*innen dem Tierleid eine größere Reichweite
Die Bekanntheit der eingangs genannten Beispiele schlimmsten Tierleids macht auch deutlich, dass es noch am Bewusstsein der Nutzer*innen von sozialen Netzwerke für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Inhalten mangelt. Viele teilen die Inhalte – wenngleich mit einem ablehnenden Kommentar versehen – unter ihren Kontakten. Dadurch verhelfen sie dem dargestellten Tierleid ungewollt zu einer größeren Reichweite.
Im Rahmen einer Informationskampagne wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass Nutzer*innen lernen, in Zukunft Tierleid-Formen zu erkennen (»zum Leitfaden: So erkenne ich Tierleid-Formen) und keine öffentliche Reaktion mehr auf derartige Inhalte zu zeigen. Stattdessen sollten sie diese stattdessen konsequent an die Moderator*innen der Netzwerke (also an Teams, die die Einhaltung der Gemeinschaftsstandards des jeweiligen Netzwerkes überprüfen) melden (»zum Leitfaden "So melde ich Tierleid-Inhalte). Durch dieses aktive Zutun können die Nutzer*innen die Netzwerke in die Pflicht nehmen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und das Tierleid von ihrer Plattform zu verbannen. Sie helfen mit, die Darstellung von Tierleid in den sozialen Netzwerken zu stoppen.
Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde, bitte begleiten Sie unsere Vorhaben: Unterzeichnen Sie die Petition und teilen Sie diese in Ihrem Bekanntenkreis. Auch hilft uns jede Spende dabei, die Kampagnenarbeit umzusetzen. Herzlichen Dank!
Stoppen Sie das Tierleid!
Helfen Sie uns, mit der Kampagne „Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken“ nachhaltige Veränderungen zu schaffen – unterstützen Sie uns mit einer Spende!
Jetzt spendenFAQ – die wichtigsten Fragen zur Kampagne
Grundidee aller sozialen Netzwerke ist es, Nutzer*innen aus der ganzen Welt in der Plattform miteinander zu vernetzen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, binnen Sekunden Inhalte untereinander zu teilen. Je nach Netzwerk steht dabei der Austausch über Texte, Bilder oder Videos im Fokus.
Neben dem Unternehmen Facebook, dem sowohl die sozialen Netzwerke Facebook (in Deutschland 32 Mio. aktive Nutzer*innen) und Instagram (25 Mio. Nutzer*innen in Dtl.) als auch der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp (58 Mio. Nutzer*innen in Dtl.) zugehörig sind, gelten das Videoportal YouTube (28 Mio. tägliche Nutzer*innen in Dtl.) und der Kurznachrichtendienst Twitter (10 Mio. Nutzer*innen in Dtl.) als die in Deutschland am meisten genutzten. Dahinter folgen der Messenger Telegram (7,8 Millionen Nutzer*innen in Dtl.) sowie Snapchat (9 Mio. Nutzer*innen in Dtl.) und TikTok (5,5 Mio. Nutzer*innen in Dtl.), die sich allesamt in Deutschland einer zunehmend großen Nutzer*innenzahl erfreuen. Weitere soziale Netzwerke wie LinkedIn (14 Mio. Nutzer*innen in Dtl.) und Xing (15,5 Mio. Nutzer*innen in Dtl.) stellen berufliche und karriererelevante Kontakte zwischen Arbeitssuchenden und Unternehmen in den Fokus.
Darüber hinaus sind im deutschsprachigen Raum auch die virtuelle Pinnwand Pinterest (4 Mio. Nutzer*innen je Monat in Dtl.) sowie die Streaming-Plattform Twitch.tv (3,6 Mio. Nutzer*innen monatlich in Dtl.) von zunehmender Relevanz. Auch die Bildplattform Flickr (400.000 monatliche Nutzer*innen in Dtl.), das Videoportal Vimeo (70 Mio. Mitglieder weltweit) und die Blogger*innen-Plattform Tumblr (128.000 Nutzer*innen täglich) weisen wachsende Nutzer*innen-Zahlen aus. Ebenso spielen reddit.com, ein Social-News-Aggregator mit etwa 12 Mio. Nutzer*innen in Deutschland, und seit 2021 für Apple-Kund*innen auch das audiobasierte soziale Netzwerk Clubhouse eine zunehmend bedeutende Rolle unter Nutzer*innen.
Unsere Kampagne bezieht sich konkret auf mutwillige Gewalt gegen Tiere, die ohne Kontext und zur Unterhaltung verbreitet wird. Natürlich fordern wir nicht, dass Inhalte mit dokumentarischem oder informativem Zweck im Sinne der Aufklärung über Missstände (so von Organisationen wie uns und Medien genutzt) aus den sozialen Netzwerken verbannt werden. Es ist aber zwingend notwendig und in der Verantwortung der sozialen Netzwerke, konsequent zu prüfen, ob der entsprechende Kontext gegeben ist. Wenn dem nicht so ist, müssen die Inhalte unwiderruflich gelöscht werden.
Die Folgen der bis dato nahezu uneingeschränkten und nicht eingebetteten Darstellung von Tierleid könnten immens sein – und das Tierleid weltweit noch verstärken.
Gemeinschaftsstandards sind Richtlinien, die die Netzwerke erlassen haben und zu denen sich User mit ihrer Anmeldung im Netzwerk einverstanden erklären müssen. Jede*r Nutzer*in verpflichtet sich mit der Registrierung dazu, die Gemeinschaftsstandards einzuhalten. Darin geht es um Sicherheit, Urheberrechte und Privatsphäre aber auch um die Vermeidung von Gewaltverherrlichung oder die Darstellung anderer Straftaten. Die Gemeinschaftsstandards sind bei den meisten sozialen Netzwerken als „lebendig“ zu verstehen, da sie Anlässen zu Folge überarbeitet werden. Die weltweit größten Netzwerke Facebook und YouTube setzen dafür beispielsweise „Policy Teams“ bzw. Trusted Flagger-Teams ein, die aus Expert*innen verschiedener Fachgebiete bestehen.
Ein weiterer Teil der Gemeinschaftsstandards einiger Netzwerke sind darüber hinaus Erläuterungen, wie mit Verstößen umgegangen wird.
Welchen Stellenwert Tierleid in den Gemeinschaftsstandards der Netzwerke einnimmt, haben wir hier untersucht: »https://welttierschutz.org/stoppt-tierleid/gemeinschaftsstandards/
Als Welttierschutzgesellschaft sind wir tagtäglich mit Hinweisen von Tierfreundinnen und Tierfreunden hinsichtlich der Darstellung von Tierleid-Inhalten konfrontiert. Diese wurden in nahezu allen oben genannten sozialen Netzwerken entdeckt – und hatten sich über Tage bereits über die Netzwerke hinweg unter Millionen Nutzer*innen verbreitet. Da auch uns die Hände gebunden sind und eine strafrechtliche Verfolgung einzelner Inhalte nicht realisierbar ist, weisen wir die Personen immerwährend dazu an, die Inhalte eigenständig zu melden. Auch Mitarbeiter*innen der WTG handeln entsprechend. Aus diesen Erfahrungen wissen wir, dass der eine Teil der Netzwerke auf Meldungen gar nicht erst reagiert und andere den Nutzer*innen nicht einmal die Befugnis zum Melden zur Auswahl stellen.
- Challenge: (dt. „Herausforderung“) Bei einer Challenge führt eine Person in den sozialen Netzwerken eine Aktion oder Tätigkeit vor und benennt („nominiert“) anschließend weitere Menschen, das Gleiche zu tun – es ist ähnlich einer Wette zu verstehen. In der Regel steht bei einer Challenge der Spaß und soziale Nutzen im Vordergrund, da viele Challenges an Spendenaktionen für einen guten Zweck gekoppelt sind: die nominierten Personen werden aufgefordert, nach der Aktion einen Beitrag an die zuvor festgelegte Organisation zu spenden oder – wenn sie die Herausforderung nicht annehmen – eine größere Summe zu spenden. 2014 erlangte z.B. die sog. „Ice Bucket Challenge“ große Resonanz, deren Herausforderung darin bestand, sich einen Eimer eiskaltes Wasser über den Kopf zu schütten, um auf die Nervenkrankheit ALS aufmerksam zu machen. Mittlerweile sind Challenges aber auch der Ausgangspunkt vieler Tierquälereien, wie wir beispielhaft oben beschrieben haben.
- Timeline: Dies ist die individuelle Startseite im jeweiligen Netzwerk. Hier werden die Inhalte angezeigt, denen die oder der Nutzer*in
- Post: Das ist der englische Begriff für einen Inhalt, der mittlerweile auch im deutschen Sprachraum Anwendung findet. Der Duden definiert „das Posting“ als einen schriftlichen Beitrag in einem Internetforum. Als Post verstehen sich aber ebenso Foto- oder Videoinhalte.
- Hashtag: Ein Hashtag ist ein Schlagwort, das dazu dient, Inhalte in sozialen Netzwerken über die Suchfunktion leichter auffindbar zu machen. Dazu wird dem Schlagwort unmittelbar das Rautezeichen/Doppelkreuz vorangestellt. Diese Form der Verschlagwortung erfolgt in der Regel innerhalb des Fließtextes, wobei ein Hashtag auch vor oder hinter dem eigentlichen Text stehen kann. So lassen sich z.B. mit dem Hashtag #TeamTierschutz alle Inhalte anzeigen, die mit diesem Schlagwort markiert wurden
- Melden („reporten“): Nutzer*innen haben die Möglichkeit, die jeweiligen Netzwerke auf bedenkliche Inhalte aufmerksam zu machen, indem sie diese Inhalte melden. Das heißt, dass sie entsprechende Inhalte an die Netzwerk-Mitarbeiter*innen bzw. sogenannte Moderator*innen zur Überprüfung senden. Meist - je nach Netzwerk unterschiedlich - befinden sich rechts oben direkt neben dem Post drei Punkte zum Anklicken, wodurch sich ein Untermenü aufklappt, in welches auf „Beitrag melden“ geklickt werden kann.
- Moderator*innen: Dies sind die Mitarbeiter*innen des Netzwerkes oder dafür beauftragten Partnerunternehmen, die auf gemeldete Posts reagieren.

#StopptTierleid: Melden Sie Inhalte!
Sie können uns etwaige Tierleid-Beiträge oder Ihre Fragen an stoppttierleid@welttierschutz.org senden. Teilen Sie uns beim Melden von Inhalten bitte (gern mit Screenshots belegt) auch mit, ob Sie den Inhalt bereits an die Netzwerke gemeldet haben und ob es eine Reaktion gab.
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