Von brutaler Gewalt gegen Tiere über nicht tiergerechte Haltungen bis hin zur Inszenierung von Tieren in unnatürlichen Situationen: Die sozialen Netzwerke sind Plattform für Fotos und Videos von und mit Tieren. Hier zu erkennen, ob Tierleid gegeben ist oder nicht, fällt nicht immer leicht. Wir unterscheiden im Rahmen unserer Kampagne zwischen drei Formen – dem eindeutigen Tierleid, dem Tierleid-Verdacht und dem nicht respektvollen Umgang mit Tieren. Alle Tierleid-Inhalte dieser Art, die keine Informations- oder Dokumentationszwecke erfüllen, bedürfen dringend sowohl eines konsequenten Handels von Seiten der Betreiber der Netzwerke als auch der Nutzer*innen, die mit diesen Inhalten konfrontiert sind.
Mit unserem Leitfaden möchten wir Ihnen helfen, die unterschiedlichen Formen von Tierleid-Inhalten zu erkennen, um entsprechend darauf reagieren zu können.
Warnung: Im Folgenden bilden wir auch einige Beispiele eindeutiger Tierleid-Inhalte ab! Alle Bilder sind Screenshots von öffentlichen Beiträgen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Youtube und TikTok. Wir setzen absichtlich die Links zur Quelle nicht klickbar, um den Inhalten keine weitere Reichweite zu verschaffen.
Hinweis: Ziel unserer Kampagne ist, die Darstellung all jener Tierleid-Inhalte aus den sozialen Netzwerken zu stoppen, die keinen informativen oder dokumentarischen Zweck erfüllen. Nicht gemeint sind Inhalte, die bewusst verbreitet werden, um über Missstände zu informieren – diese Informationsarbeit muss eine wichtige Komponente bleiben, um das Bewusstsein in der Bevölkerung zum Thema Tierschutz zu stärken. Weder gepostet noch weiterverbreitet werden sollen hingegen alle Tierleid-Inhalte, die nicht der Information dienen, sondern rein zur vermeintlichen Unterhaltung oder zum Generieren von Reichweite dargestellt werden.
Eindeutiges Tierleid: Inhalte mit eindeutigem Tierleid, die durch keinen Kontext zu relativieren wären
Als eindeutiges Tierleid definieren wir Tierleid-Inhalte, die eine Art des physischen und/oder psychischen Leidens von Tieren darstellen, beispielsweise ausgelöst durch rohe Gewalt. In Beispielen von eindeutigem Tierleid ist der körperliche und/oder seelische Schmerz, der einem Tier zugefügt wird, dargestellt und wäre durch keinen Umstand, also so genannten vernünftigen Grund, zu relativieren.
§1: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen und § 17: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“
In die Definition „Eindeutiges Tierleid“ fallen folgende Beispiele:
Tiere werden mutwillig verletzt oder schwer misshandelt, wie z.B. im Zuge der so genannten „Animal Crush-Challenge“,
Tieren werden mit Klebstoff die Tatzen verklebt (#cattape-Challenge),
Tieren wird mit Klebeband die Schnauze verbunden, weil sie störten,
Tierkämpfe werden beworben,
lebendige Tiere werden zubereitet oder direkt verzehrt,
Tiere werden nicht fachgerecht und tierschutzwidrig gejagt, geschlachtet oder getötet.
Tiere werden zu Modezwecken durch Tätowierungen und Piercings verstümmelt,
Tiere werden unkritisch oder beschönigend mit kupierten Ruten oder Ohren dargestellt. Gezeigt werden vielfach sowohl das Verkleinern oder Tapen, also hoch- oder nach unten gebundene oder bandagierte Ohren vor allem bei Hunden wie Dobermännern als auch das operative Entfernen von Schwanzwirbeln, was typischerweise die Rute von Hunden aber auch Pferden betrifft.
Wildtiere, die offensichtlich privat und nicht tiergerecht im Haushalt als Haustiere gehalten werden,
Wildtiere, die offensichtlich von Reisenden für Selfies genutzt werden und somit den Wildtierselfie-Tourismus und Wildtierhandel befördern,
Wildtiere, deren Haltung nur unter größten Aufwand und Wissen tiergerecht möglich ist oder deren Beschaffung in der Regel tierschutzrelevant ist (z.B. weil es Wildfänge sind oder der illegale Wildtierhandel und die Wilderei befördert werden), die für die private Haustierhaltung beworben oder angeboten werden. Häufige Beispiele sind Makaken, insbesondere Jungtiere, wie unser Bericht 2023 aus der Social Media Animal Cruelty Coalition belegen konnte: https://welttierschutz.org/smacc-report-2023.
Inhalte dieser Art – meist simpel betitelt als z.B. „Mann rettet Hund von Python“ – bringen die Tiere bewusst in diese Situationen, um mit einem vermeintlichen Rettungsvideo Reichweite zu erhalten. Sie sind auch als so genannte inszenierte Rettungen zu definieren. Im 2024 erschienenen Bericht aus der Social Media Animal Cruelty Coalition haben wir diese besonders perfide Form des Tierleids für Klicks intensiv untersucht: https://welttierschutz.org/fake-rescue-report/.
Obwohl meist nur ein kleiner Teil der Sequenzen eines Videos eindeutiges Tierleid darstellt, sollten diese zwingend in Gänze betrachtet werden. Dies sind oft Zusammenstellungen von Aufnahmen
in Tierkliniken,
von Tieren, die stark überhitzen oder in ihrer Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt sind, beispielsweise durch Verkleidungen oder
von Tieren, die absichtlich erschrocken werden, wie im Rahmen der #kulikitaka-Challenge, in deren Folge Tiere zu Tode kamen.
Werden (potentielle) Qualzuchten – also Tiere, die Defektmerkmale tragen, die Leiden und Schmerzen bedeuten oder dazu führen können, unkritisch oder gar verherrlichend dargestellt, kann dies die Nachfrage nach den Tieren steigern und damit die Zucht mit Defektmerkmalen fördern. Als Beispiele sind hier etwa Hunde und Katzen zu nennen, die aufgrund ihrer extremen Kurzköpfigkeit (Brachyzephalie) oder Kleinwüchsigkeit lebenslang leiden. Nutzerinnen und Nutzer bitten wir bei Unsicherheit im Zweifel fürs Tier zu entscheiden und Qualzuchten – auch jene ohne sichtbare Ausprägungen der Defektmerkmale – keine weitere Reichweite zu verschaffen. Mehr dazu lesen Sie auch hier: https://welttierschutz.org/unkritische-darstellung-von-qualzucht/. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit besonders häufigen Defektmerkmalen und den oft betroffenen Rassen finden Sie zudem hier: https://welttierschutz.org/qualzucht/.
Auch Savannah- und Bengalkatzen bewerten wir als problematisch. Die Entstehung von Savannah-und Bengalkatzen ist unserer Ansicht nach als Qualzucht zu bewerten und die Haltung kaum mit den Bedürfnissen der anspruchsvollen Tiere in Einklang zu bringen – und entsprechend zu kritisieren.
Sind Tiere extrem kleingezüchtet worden – z.B. so genannte Teacup-Hunde und Dackel-Katzen (Munchkin-Katzen) – geht dies oft mit Schmerzen und Leiden für die Tiere einher. Sie finden eine ausführliche Ausarbeitung hier zum Thema Teacup-Hunde: https://welttierschutz.org/teacup-hunde/ und hier mit Fokus auf Katzenrassen mit Defektmerkmalen: https://welttierschutz.org/qualzucht-der-trend-zu-kranken-katzen/. Die unkritische Darstellung dieser Tiere und insbesondere auch Verkaufsangebote auf Profilen und in Gruppen von sozialen Netzwerke sind konsequent abzulehnen.
Wir fordern von den Betreibern der sozialen Netzwerke, ihre Gemeinschaftsstandards in Bezug auf eindeutiges Tierleid zu überarbeiten. Es muss sichergestellt werden, dass diese Inhalte umgehend gelöscht und die Ersteller*innen – wann immer nötig und möglich – für eine Strafverfolgung im Sinne des Tierschutzgesetzes an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
Sie, liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde, sollten keine Reaktion auf Inhalte eindeutigen Tierleids – schweres Tierleid, das kein Kontext relativieren könnte – zeigen und diese stattdessen konsequent melden. Eine Anleitung für die Abfolge finden Sie in unserem Leitfaden zum Melden: https://welttierschutz.org/stoppt-tierleid/leitfaden-melden/. Sie können uns etwaige Tierleid-Beiträge oder Ihre Fragen an stoppttierleid@welttierschutz.org senden. Teilen Sie uns beim Melden von Inhalten bitte (gern mit Screenshots belegt) auch mit, ob Sie den Inhalt bereits an die Netzwerke gemeldet haben und ob es eine Reaktion gab.
Tierleid-Verdacht: Inhalte, in denen es sich um Tierleid handeln könnte, dies aber ohne Kontext nicht abschließend zu beurteilen ist
Der Definition Tierleid-Verdacht ordnen wir Inhalten zu, die auf eindeutiges Tierleid hindeuten, ohne weiteren Kontext aber nicht klar als solches deklariert werden können – eine Strafbarkeit der Taten wäre nach dem Tierschutzgesetz also nicht eindeutig zu klären, da in vielen Beispielen der in §1 genannte „vernünftige Grund“ für Tierleid vorliegen könnte.
Für eine abschließende Bewertung sind Punkte wie die Körpersprache des Tieres, der Kontext und das zugrundeliegende Verhältnis zwischen Tier und Mensch ausschlaggebend. In den folgenden Beispielen ist dieser nicht ausreichend gegeben, weshalb ein Leid des dargestellten Tieres möglich bis wahrscheinlich, jedoch nicht eindeutig nachweisbar ist.
Ein häufig geteilter Inhalt sind etwa Aufnahmen, in denen Menschen einen engen Kontakt zu Wildtieren pflegen, der Ort oder der Grund für die Nähe aber unklar bleiben. Zum Teil werden die Tiere auch gebadet. Essentiell wäre hier der Kontext, um die Situation beurteilen zu können: In Wildtierauffangstationen werden gerettete Wildtiere aufgepäppelt und im Rahmen notwendiger tiermedizinischer Behandlung gebadet werden müssen. Für diese Wildtiere ist der Kontakt zum Menschen unter Umständen lebensentscheidend, das damit eventuell verbundene Tierleid muss somit in Kauf genommen werden. Gleichzeitig kann diese Prozedur aber auch inszeniert und somit als unnötig und sehr leidvoll keinen vernünftigen Grund darstellen. Es kann sich ebenso um Wildtiere handeln, die illegal der Wildnis entnommen oder für die Haustierhaltung oder den Selfie-Tourismus gezüchtet wurden. Nur wenn die Hintergründe des Kontaktes zwischen Wildtier und Mensch eindeutig ersichtlich werden, können wir die Fälle beurteilen.
Auch wenn Tiere auf Fotos und Videos in ihrer Bewegungsfreiheit beispielsweise durch Verkleidungen eingeschränkt werden, mag dies zunächst auf Tierleid hindeuten. Eine Reihe Beispiele bietet die #ScrunchieCat-Challenge, für die Katzen mit Haarbändern die Ohren verbunden werden. Es bleibt aber individuell zu bewerten, ob das Tier leidet und kann nur anhand des Verhaltens vom Tier abschließend bewertet werden.
Auch nicht eindeutig sind viele Aufnahmen von „tanzenden“ Tieren, denn so sehr der Anblick auch missfallen wird, zeigen die Bilder oder Videos häufig kein direktes Tierleid. Denn ob dargestellte Tanzperformances von Tieren Tierleid bedeuten, hängt stark von den Umständen ab – zum Beispiel den Gewohnheiten sowie vielen weiteren Faktoren wie der Anatomie des Tieres und vom individuellen Training. Zeigen die Aufnahmen aber eindeutig, dass die Tiere mit Gewalt in diese Situationen gebracht oder trainiert werden oder die Bewegungen offensichtlich nicht dem natürlichen Bewegungsapparat der Tiere entsprechen und tendenziell eine Schädigung zur Folge haben könnten, sind der Kontext und somit die Kategorisierung als eindeutiges Tierleid gegeben.
Den kommerziellen Verkauf von Tieren auf Profilen oder in Gruppen von sozialen Netzwerken sehen wir kritisch, können aber in den meisten Fällen aufgrund des fehlenden Kontextes nur Tierleid-Verdacht äußern. Vielfach sprechen Indizien für unzureichendes Wissen der Züchter*innen und/oder für kriminelle Strukturen im Welpenhandel, z.B. wenn die angebotenen Tiere oft sehr jung sind. Darüber hinaus bieten die Ersteller*innen dieser Angebote meist mehr Tiere an, als es für einen natürlichen Wurf üblich wäre, was wiederum für eine tierschutzwidrige Zucht spricht.
Werden zahlreiche Tiere auf zu kleinem Raum in einem Haushalt dargestellt, kann in einigen Fällen der Verdacht entstehen, dass es sich um Animal Hoarding, also um so genannte „Tiermessies“ handelt und Tiere als Folge einer psychischen Krankheit, einer Zwangsstörung, gesammelt werden. Bei der Fülle an Tieren, die diese Menschen halten, sind die Bedürfnisse des einzelnen Individuums kaum zu erfüllen und es kommt zu massivem Tierleid durch fehlende Fütterung, Hygiene, Pflege und tiermedizinischer Versorgung. Gleichzeitig kann die Fülle an Tieren aber auch beispielsweise eine Momentaufnahme einer Tierpension sein, der den Verdacht widerlegt – der Kontext ist also entscheidend.
Schwer einzuordnen sind oft auch Aufnahmen, in denen Tiere falsch ernährt werden, wie beispielsweise Hunde, die im Rahmen von #Mukbang-Challenges mit Lebensmitteln wie Avocados, gewürztem Fleisch oder Schokolade gefüttert werden. Es ist eindeutig Tierleid, wenn die Art und Menge der Fütterung lebensbedrohliche Folgen haben kann.
Bilder von Tieren, die in Mikrowellen und Waschmaschinen liegen, stellen oft zunächst kein Tierleid dar. Die Tiere können sich hier ihren neuen Lieblingsplatz gestaltet haben. Es ist hingegen eindeutig Tierleid, wenn das Tier offensichtlich eingesperrt wurde und deutlich gestresst ist oder wenn die Maschinen in Betrieb sind.
Aggressive Hunde beispielsweise, die rabiat behandelt oder fixiert werden, erfahren gegebenenfalls Leid während sie zwingend kontrolliert werden müssen. Die Notwehr legitimiert aber diese Handlung (die somit nicht strafbar ist und von uns nicht als eindeutiges Tierleid einzuordnen wäre). Anders wäre es, wie in einem bekannten Fall, in dem einem Hund die Schnauze verklebt wird, weil er gebellt hat. Diese Situation legimitiert die Tat nicht und stellt eindeutiges Tierleid dar.
In den genannten Fällen lassen nur der Kontext und oft auch die Präzision der Aufnahme – ob Video oder Foto – eine abschließende Zuordnung zu. Im Sinne unserer Tierschutzarbeit folgen wir aber der Devise:
Im Zweifel für das Tier
Das bedeutet, dass wir so lange vom Leid des Tieres ausgehen müssen, bis das Gegenteil offensichtlich wird.
Wir fordern von den Betreibern der sozialen Netzwerke deshalb, alle entsprechenden Inhalte genau zu prüfen. Bleibt der Kontext unklar und der Inhalt bleibt ein Tierleid-Verdacht, sollten die Netzwerke die Ersteller*innen um Ergänzung auffordern, durch welche eindeutiges Tierleid ausgeschlossen werden kann. Geschieht dies nicht, sollten die Inhalte gelöscht werden.
Sie, liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde, bitten wir, auf Tierleid-Verdachtsfälle – Inhalte, in denen es sich um Tierleid handeln könnte, dies aber ohne Kontext nicht abschließend zu beurteilen ist – über die Nachrichtenfunktion nach weiteren Informationen und Hintergründen zur Aufnahme zu fragen. Weisen Sie den Erstellenden darauf hin, dass der Kontext fehlt und Sie Tierleid vermuten. Erhalten Sie keine Reaktion, melden Sie bitte auch diese Inhalte konsequent. Eine Anleitung für die Abfolge finden Sie in unserem Leitfaden zum Melden: https://welttierschutz.org/stoppt-tierleid/leitfaden-melden/.
Ein weiterer großer Teil der Tier-Inhalte in sozialen Netzwerken fällt in keine der zwei bisherigen Definitionen zur Darstellung von Tierleid, ist aber aus unserer Sicht durchaus bedenklich.
Fehlender Respekt: Die Vorstufe zu Tierleid
Viele Aufnahmen von Tieren, die sich in den sozialen Netzwerken besonders rasant und oft unreflektiert verbreiten, stellen unserer Ansicht nach einen respektlosen Umgang mit dem Tier dar. In manchen Fällen animieren die Inhalte sogar noch zum Nachahmen – und könnten in Tierleid-Situationen enden.
Die Bewertung, ob die Darstellung dem Tier gegenüber respektlos ist, liegt immer im Auge des Betrachtenden und muss individuell definiert werden. Ergänzend zu den eingangs genannten Szenen deuten aus Sicht der Welttierschutzgesellschaft folgende Indizien auf einen respektlosen Umgang mit Tieren hin und können bei der Beurteilung helfen.
Beleidigenden Gesten und Beschimpfungen,
Drohungen und Drohgebärden,
Situationen des Unbehagens, in denen gefilmt/fotografiert wird, anstatt dem Tier in dem Moment Beistand zu leisten oder
Szenen von (z.B. toten oder vermenschlichten) Tieren, die als Anlass für Komik inszeniert werden.
Die genannten Formen der Darstellung eines respektlosen Umgangs mit Tieren haben gemeinsam, dass die Tiere hier nicht als fühlendes Mitgeschöpf wahrgenommen und nicht wertgeschätzt werden. Diese Inhalte könnten nachgeahmt werden, was auch eine Steigerung der Darstellung zur Folge haben und in Tierleid münden könnte. Die Inhalte bergen außerdem die Gefahr, dass der generelle Blick des Menschen auf Tiere sich verändert und Maßnahmen zur Tierschutzstärkung abgeschwächt werden könnten.
Von den sozialen Netzwerken erwarten wir in Bezug auf Inhalte respektlosen Umgangs mit Tieren die Einblendung eines Hinweises, der beispielsweise auf Webseiten führen kann, die zu einem respektvollen Umgang mit Tieren anleiten. Der Hinweis würde die Nutzer*innen auch ermahnen, die Aufnahmen nicht nachzustellen.
Sie, liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde, bitten wir um Achtung: Erscheint Ihnen ein Inhalt respektlos gegenüber dem Tier, weisen Sie die erstellende Person darauf hin, dass der Inhalt nicht Ihrem Empfinden eines wertschätzenden Umgangs mit Tieren entspricht. Gleichzeitig sollten Sie den Beitrag nicht weiterverbreiten, sondern an das Moderator*innen-Team melden. Eine Anleitung für die Abfolge finden Sie in unserem Leitfaden zum Melden: https://welttierschutz.org/stoppt-tierleid/leitfaden-melden/
Neben diesem Wunsch möchten wir in besonderer Form auch an die Ersteller*innen dieser Art der Inhalte appellieren.
Stellen Sie sich bitte vor dem Erstellen eines Inhaltes mit Tier folgende Fragen:
Stellen Sie eine Grundmotivation wie die Belustigung oder das Ziel, Reichweite zu generieren, über die Bedürfnisse des Tieres?
Fühlt sich Ihr Tier im Moment des Filmens/Fotografierens unwohl und sollten Sie ihm ausschließlich Beistand leisten?
Könnte der Beitrag Nachahmung und Steigerung zur Folge haben, die in Tierleid münden könnten?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit Ja beantworten, sollten Sie den Inhalt nicht erstellen und in keinem Fall posten.
Keine Likes für Leid
Es ist zwingend notwendig, dass die sozialen Netzwerke Tierleid erkennen und entsprechend darauf reagieren. Aber auch das Tierschutzbewusstsein der Nutzer*innen der sozialen Netzwerke ist gefragt: Denn Ziel von uns allen, Tierfreundinnen und Tierfreunden weltweit, muss es sein, dass Tierleid erkannt und gestoppt wird.
Bitte tragen Sie dazu bei – mit Ihrem aktiven Zutun kann unser Anliegen Wirkung zeigen
Vor dem Weiterverbreiten etwaiger Tierinhalte sollte sich jede Nutzerin und jeder Nutzer immer fragen, ob der Inhalt im Sinne des Tierschutzes förderlich ist.
Ist es eindeutiges Tierleid oder ist der Kontext klar und von sinnvollen Informationen ergänzt?
Ist er es nicht, bitten wir Nutzerinnen und Nutzer, im Zweifel für das Tier zu entscheiden – und den Inhalt nicht weiterzuverbreiten. Stattdessen sollten Sie die Inhalte immer den Moderator*innen-Teams der Netzwerke melden. Eine Anleitung für die Abfolge finden Sie in unserem Leitfaden zum Melden: https://welttierschutz.org/leitfaden-melden/
Mit unserer Petition fordern wir, dass die Darstellung und Verbreitung von Tierleid-Inhalte auf den sozialen Netzwerken gestoppt wird. Bitte unterstützen Sie unser Anliegen – unterzeichnen Sie die Petition:
#StopptTierleid
Jetzt Petition unterschreiben!
Stärken Sie unsere Forderungen an die sozialen Netzwerke und die Bundesregierung: Für ein Stopp von Tierleid-Inhalten!
Und wenn es Ihnen möglich ist, unterstützen Sie unsere Kampagnen- und Projektarbeit bitte mit einer Spende. Diese ermöglichen es uns, den Tieren weltweit lebensrettende Hilfe leisten zu können.
#StopptTierleid
Jetzt Petition unterschreiben!
Stärken Sie unsere Forderungen an die sozialen Netzwerke und die Bundesregierung: Für ein Stopp von Tierleid-Inhalten!
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