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Interview mit Diana Plange, Qualzucht-Expertin

Der Begriff „Qualzucht“ ruft bei vielen eindeutige Bilder im Kopf hervor: Hunde mit Kulleraugen, schwer atmend und mit eingedrückter Nase. Katzen ohne Fell und Tasthaare. Oder Milchkühe mit knochigen Körpern und riesigen Eutern. Qualzucht ist eine Zucht bis zum Äußersten, die Wünsche und wirtschaftliche Interessen der Menschen über die Tiergesundheit stellt – und für die Tiere mit andauerndem Leid und Schmerz einhergeht. Im Interview sprechen wir mit Diana Plange, Gründerin des von uns geförderten Qualzucht Evidenz Netzwerks, über die Thematik aus gesellschaftlicher, politischer und tierschutzfachlicher Perspektive.

Diana Plange Jahre züchtete viele Jahre selbst Border Terrier, bis sie 1994 anhand ihrer eigenen Tiere CECS – das Epileptoide Krampf-Syndrom – entdeckte, das epileptische Anfälle bei Hunden zur Folge hat. Dies war ihr Einstieg in die Thematik Qualzucht, die sie fortan aus vielen verschiedenen Perspektiven kennenlernte. Denn Plange arbeitete als niedergelassene Tierärztin, später im staatlichen Veterinärdienst. 2017 wurde sie Tierschutzbeauftragte von Berlin. Mit Beginn ihres Ruhestandes gründete sie 2021 das Qualzucht Evidenz Netzwerk (kurz: QUEN) und hat damit, wie sie selbst sagt, so viel zu tun wie noch nie zuvor in ihrem beruflichen Leben.


Liebe Frau Plange, Sie sind Expertin für das Thema Qualzucht und so steigen wir direkt in die Kontroverse ein: Der §11b des Tierschutzgesetzes verbietet, dass gezielt mit Defekten gezüchtet wird, die für das Tier Qualen, Schmerzen oder Schäden zur Folge haben können. Aber verhindert wird Qualzucht damit nicht – auch mit bekannten Defektmerkmalen wird weitergezüchtet. Warum ist das so und was soll sich durch die Arbeit von QUEN daran ändern?

Diana Plange:  Im derzeitig gültigen Tierschutzgesetz, was jetzt ja noch mal verstärkt und verschärft werden wird, dürfte man mit Tieren, die Defektmerkmale aufweisen, die das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen, nicht mehr züchten. Aber es ist auf jeden Fall so, dass es Gegenwind gibt, weil viele Menschen längst überfällige, notwenige Veränderungen nicht einsehen wollen. Die Züchter brachyzephaler Rassen wie Mops, Französische und Englische Bulldoggen, Boston Terrier, Affenpinscher oder Griffon Bruxellois wollen nicht einsehen, dass für die Tiere wirklich eine massive Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens besteht.

Ich denke, jeder kann die Liebe vieler Menschen zu „ihrer Rasse“ und einem gewohnten Anblick verstehen. Und QUEN will mit Sicherheit nicht darauf hinwirken, Rassen abzuschaffen. Das ist absolut nicht unser Ziel, sondern wir möchten gerne effektiv und konsequent dazu beitragen, dass die Zucht mit Defektmerkmalen, die das Wohlbefinden der Tiere erheblich beeinträchtigen, aufhört. Dass es natürlich Rassen gibt, die so viele Defekte tragen, dass praktisch keine einigermaßen gesunden Zuchtpartner mehr zu finden sind, und dass das tatsächlich dazu führen würde, dass man die auch nicht züchten darf, steht auf einem anderen Blatt. Das liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich jeden einzelnen Züchters.

Mit QUEN haben wir uns zum Ziel gesetzt, nicht die Veterinärämter anzuprangern, die nicht tätig werden oder die unzureichend tätig werden, sondern umgekehrt diejenigen Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern zu unterstützen, die tätig werden wollen, aber die personelle Kapazität und die Zeit nicht haben. Und dieses Konzept hat sich absolut bewährt.

QUEN schafft wissenschaftsbasierte Merkblätter zu Defekten von Qualzuchten – auch mit Unterstützung der Welttierschutzgesellschaft. Geht das Konzept auf und ist nachgefragt bzw. inwiefern hilft diese Arbeit bei der Umsetzung der Rechtslage?

Plange: Wir haben täglich Anfragen von Veterinärämtern und versuchen den Bedarf zu decken. Wir wollen die Veterinärämter, die nach speziellen Rassen fragen, beraten und alle uns vorliegenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Vor allen Dingen auch im Thema der sogenannten Nutztiere gibt es häufig Anfragen zu aktuellen Fällen, die wir dann an Experten aus unserem Netzwerk weiterleiten. Es ist tatsächlich so, dass aufgrund oder mit Bezug auf diese Merkblätter schon einiges in Bewegung geraten ist und weiter in Bewegung gerät, nicht nur in Deutschland. Das Projekt wird nicht zuletzt auch befördert durch unsere Kooperationspartner in Österreich und der Schweiz und wird von den dortigen Behörden den Veterinärämtern als Informationsgrundlage empfohlen. Laufende Gerichtsverfahren zeugen von einer zunehmenden Bereitschaft der Veterinärämter die zur Verfügung gestellten, kompakten Informationen und die Vernetzungsmöglichkeiten mit Kolleginnen und Kollegen zur Umsetzung der rechtlichen Normen in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig häufen sich aber auch Anfragen von Züchtern und auch Angebote von verantwortungsvollen Züchtern zur Mitarbeit in unserem Netzwerk, was uns besonders freut. Auch das Feedback aus oberen Behörden und Ministerien freut uns, wenn berichtet wird, dass zunehmend geplante Preisverleihungen an Kleintierzuchtvereine oder andere Tierzuchtvereine vorab kritisch dahingehend überprüft werden, ob es sich bei den Tieren der zu ehrenden Züchter ggf. um Tiere mit tierschutzrelevanten Defektmerkmalen handelt. Beispiele sind Widderkaninchen, bestimmtes Rassegeflügel, Tauben oder auch Kühe mit der höchsten Milchleistung. Es werden die zur Verfügung gestellten Informationen also tatsächlich genutzt, hauptsächlich von Veterinärämtern, aber eben auch von oberen Behörden und Züchtern.

Darüber hinaus stehen die Informationen aber auch potentiellen Tierhalter*innen zur Verfügung…

Plange: Ja, die Website ist und war von Anfang an auch dazu gedacht, dass Züchter sich informieren können aber vor allen Dingen eben auch neue Welpenkäufer, die sich dann vor dem Kauf nicht nur darüber informieren können, ob die gewünschte Rasse für sie und ihr Umfeld geeignet ist, sondern auch darüber, welche gesundheitlichen Probleme ggf. mit welchem Aussehen verbunden sein können. Zur Vorbereitung eines Gespräches mit dem Züchter des neuen Tieres ist das allemal sinnvoll. Zurzeit werden Informationen außerdem verstärkt von Veterinärämtern, die Ausstellungen vorbereiten müssen und sich darauf vorbereiten wollen, angefragt, auch für Rassen, die in der Datenbank noch gar nicht mit Merkblättern vertreten sind.

„Man hatte schlicht nicht damit gerechnet, dass „plötzlich“ Veterinärämter damit anfangen, sich mit dem Problem der Qualzuchten näher auseinanderzusetzen.“ (Foto: Pixabay)

Diana Plange zum Thema Ausstellungen

Beim Thema Ausstellungen sind wir bei einem weiteren spannenden Punkt – hier war ja zuletzt viel in Bewegung: So gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2022 die Neufassung der Tierschutz-Hundeverordnung, nach der für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen die Teilnahme an Ausstellungen verboten ist. Auch hier sieht man immer wieder dennoch Tiere mit stark ausgeprägten Defekten, die ausgezeichnet werden. Warum ist das so?

Plange: Auf Seiten von Ausstellern, Züchtern, Vereinen, Verbänden und Ausstellungsveranstaltern besteht immer noch eine kognitive Dissonanz. Zwar ist bekannt, dass Veterinärämter als Teil der Exekutive geltende rechtliche Normen – hier §10 der Tierschutzhundeverordnung und demnächst das hoffentlich dann für alle Tierarten eingeführte Ausstellungsverbot für Tiere mit zuchtbedingten Defekten – umsetzen müssen, aber man hatte sich in der Vergangenheit relativ sicher sein können, dass kaum ein Veterinäramt sich aus zeitlichen, personellen oder sonstigen Gründen dazu in der Lage sah. Man hatte schlicht nicht damit gerechnet, dass „plötzlich“ Veterinärämter damit anfangen, sich mit dem Problem der Qualzuchten näher auseinanderzusetzen. Schließlich gibt es das Verbot, Tiere mit Defekten zu züchten, im §11b TierSchG schon sehr lange.

Dazu kommt noch, dass es bedauerlicherweise viele Menschen gibt, die die Empathie für Tiere verloren haben, sodass sie sich nicht vorstellen können, oder schlicht verdrängen, welche Auswirkungen ihr Gestaltungswille in der Zucht auf die davon betroffenen Tiere hat.

Sie haben sich beim Thema der Aus- und Darstellung von Qualzuchten gerade auf den analogen Bereich bezogen. Allerdings stellt ja auch die unkritische Darstellung von Qualzuchten in sozialen Netzwerken ein Problem dar. Mit unserer Kampagne „Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken“ nehmen wir uns diesem Thema an. Weil die Bilder aber statisch und die Videosequenzen oft kurz sind, ist es nicht immer leicht, auf einen Blick und vor allem ohne tiermedizinische Untersuchungen zu definieren, ob das dargestellte Tier wirklich als problematisches Tier mit Defektmerkmalen zu werten ist. Wir entscheiden dann im Verdachtsfall im Zweifel fürs Tier und fordern, dass das Tier nicht unkritisch, gar verherrlichend dargestellt werden sollte, sondern seine Leiden benannt werden müssen. Entsprechend empfehlen wir auch Menschen, die unkritische Darstellungen von Qualzucht sehen, darauf nicht zu reagieren. Welche Tipps haben Sie für Nutzerinnen und Nutzer, um zu erkennen, ob es sich bei dem Tier – beispielsweise einem Hund – um ein problematisches Individuum handelt?

Plange: Als Beurteilungs-Maßstab ist ein normaler Hund anzusehen. Zu einem normalen Hund gehört eine Nase in ausreichender Länge, um all die Organe unterbringen zu können, die ein Hund zur Abkühlung der Luft, zum Atmen, für ein funktionsfähiges Gebiss und für die zum Auge gehörenden Funktionsorgane braucht. Zu einem normalen Hund gehört ein Fell und dazu gehört auch eine Rute. Eine Rute ist ja auch nicht nur dazu da, dass der Hund schön aussieht, sondern damit betreibt er die hauptsächliche innerartliche Kommunikation. Auch das Fell, welches neben der reinen Schutzfunktion eine ganze Reihe weiterer Aufgaben erfüllt, gehört zu einem „normalen“ Hund.

Auch wenn man jetzt in Bezug auf die Nase etwa sagt, da sind die Grenzen nicht eindeutig, man hat sie ja nicht ausgemessen. Wenn man aber ein völlig plattnasiges Tier von der Seite betrachtet, ist die Beurteilung einfach, denn es kann gar kein Platz da sein für ein funktionales Gebiss, für vernünftige Nasenorganellen, die das Tier benötigt auch für die Anfeuchtung und für die Kühlung der Atemluft. Weitere Merkmale können eine fehlende Rute, in irgendeiner Form stark vorstehende Augen oder gar schielende Tiere sein. Auch ein fehlendes oder teilweise fehlendes Haarkleid ist auch für den Laien ein gut erkennbarer Hinweis, der den Verdacht einer Qualzucht begründet. Und ich hoffe, dass die Bundesregierung jetzt in ihrer neuen Gesetzgebung das auch berücksichtigt, indem sie nicht nur ein Ausstellungs-, sondern auch ein Werbeverbot für solche Tiere erlassen, damit der Wunsch, ein solches Tier besitzen zu wollen, nicht weiter unterstützt wird.

„Die Französische Bulldogge führt trotz der vielen gesundheitlichen Probleme derzeit die Hitliste der beliebtesten Hunderassen an.“ (Foto: Pixabay)

Diana Plange

Mit dem potentiellen Werbeverbot sprechen Sie ein weiteres Thema an, zu dem wir kommen wollen. In Österreich geht die Gesetzgebung in Bezug auf Qualzucht schon deutlich weiter als in Deutschland – mit einem Werbeverbot wurde auch ein Verkaufs-, Import- und Verbringungsverbot für Qualzucht verbunden, um den Welpenhandel „angesagter“ Rassen nicht zu befeuern. Dahinter steckt die Vermutung, dass die Darstellung und Werbung eben auch die Nachfrage nach diesen Rassen befördert. Konsequenterweise sollten darunter auch Social-Media-Posts fallen, die Qualzucht unkritisch darstellen, oder?

Plange: Wenn ich in den sozialen Medien ein lustiges Video mit einem laut schnarchenden Mops zeige, der vielleicht auch noch im Schlaf ein Spielzeug im Maul hält, versteht kaum ein Normalbürger, dass der Hund schnarcht, weil seine Atemwege verengt oder verlegt sind und das Spielzeug im Maul das Maul offenhalten soll, damit er besser atmen kann. Nicht selten werden solche Tiere auch in sitzenden Schlafpositionen belächelt. Auch wenn das nicht als vorsätzliche Werbung verstanden wird, verharmlost diese Art der Darstellung die tatsächlich hinter den zum Teil „urkomischen“ Positionen stehenden Leiden der Tiere und sollten deshalb unterbleiben.

Ich habe auch mal darüber mit einer Kollegin einen Disput geführt, die mit einer Französischen Bulldogge im Internet auftrat. Das ist mehr als unsensibel, wenn nicht gleichzeitig auf das Problem hingewiesen wird, auch wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt. Die Französische Bulldogge führt trotz der vielen gesundheitlichen Probleme derzeit die Hitliste der beliebtesten Hunderassen an.

Wir sehen aber auch sehr viele Positivbeispiele, in denen sich dann sehr kritisch mit den Leiden der Tiere auseinandergesetzt wird – auch von Seiten der Tierärzt*innenschaft. Wenn dies geschieht, kann es dann nicht wertvolle Informationsarbeit sein?

Plange: Unbedingt. Und zwar bitte verpflichtend. Das ist in anderen Ländern längst üblich und wird von vielen tierärztlichen Verbänden praktiziert „Dont buy a flatfaced animal“ – kaufe kein flachgesichtiges Tier. Bei Nacktkatzen, deren Zucht auch verboten ist, sind die Merkmale recht offensichtlich. Aber anders sieht das bei Scottish-Fold-Katzen aus. Da muss darauf hingewiesen werden, dass mit dem gewünschten Aussehen des Tieres, die abgekippten Ohren, in der Regel gesundheitliche Probleme verbunden sind, die ihm solche Schmerzen bereiten, dass es das normale Lebensalter nicht erreichen wird und bis zum Ende jämmerlich leidet.

Kommen wir noch einmal auf die Gesetzgebung zurück: Was sind Ihre ganz konkreten Forderungen an die Politik, vor allem in Bezug auf das Tierschutzgesetz?

Plange: Grundsätzlich ist es so, dass eine Harmonisierung zwischen dem Tierzuchtgesetz, was angeblich für die landwirtschaftlichen Nutztiere ausschließlich zuständig ist, und dem Tierschutzgesetz, herbeigeführt werden muss. Es ist herauszustellen, dass das Tierschutzgesetz grundsätzlich für alle Tiere gilt und insofern auch was die Qualzucht betrifft.

Weiter muss nicht nur meiner Meinung nach zum Ausdruck gebracht werden, dass nicht nur die sichtbaren Defekte, sondern eben auch die unsichtbaren oder verdeckten Defekte berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass grundsätzlich gilt: Wer Tiere züchten will, egal welcher Art und Sorte, bedarf einer Genehmigung und muss vor Beginn der Tätigkeit nachweisen, dass tatsächlich nicht nur selbst die persönlichen und räumlichen Voraussetzungen erfüllt werden, sondern auch die Tiere zur Zucht geeignet sind, weil sie entsprechend gesund sind. Das heißt, dass man eine Zuchtzulassung des Einzeltieres benötigt, vor allen Dingen für die Tiere, von denen man weiß, dass sie problematische Defekte haben können. Dazu müssen praktikable Online-Applikationen geschaffen werden, um solche Zulassungen neutral und willkürfrei zu etablieren.

Wichtig und eigentlich unverzichtbar wäre auch das bereits erwähnte Werbe-, Verkaufs-, Import- und Weitergabe und Haltungsverbot für Qualzuchten – für die Haltung natürlich immer mit Ausnahmen für Tiere, die schon leben oder die in Tierheimen sind.

Eine Liste mit zuchtbedingtem Merkmalen muss erstellt werden, welche klar definiert und anhand von Beispielen präzisiert, was als Qualzucht zu definieren ist, um eine Umsetzung eines Qualzuchtverbotes zu beschleunigen und rechtssicher überhaupt zu ermöglichen. Dazu wäre nicht nur die Überarbeitung des so genannten Qualzuchtgutachtens, sondern auch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes erforderlich.

Wenn man zum Beispiel von Brachyzephalie spricht, dann beginnt eine riesige Diskussion darüber, ab wann diese beginnt. Klare Vorgaben und Definitionen sind da notwendig. Bis das näher gefasst ist, wäre es sinnvoll, der Gesetzgeber würde statuieren: was nicht gezüchtet werden darf, darf logischerweise auch nicht ausgestellt werden.

Außerdem gilt es, den umsetzungspflichtigen Veterinärbehörden ein rechtsicheres Handeln zu ermöglichen. Es müsste etwa klargestellt werden, dass von einem Ausstellungsverbot alle Tiere erfasst sein müssen, die aufgrund von sichtbaren oder verdeckten Defekten einem Zuchtverbot unterliegen. Alles andere ist sinnfrei und auch für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar.

Sie mit QUEN und wir als Welttierschutzgesellschaft sowie zahlreiche andere leisten ja viel Informations- und politische Überzeugungsarbeit zu dem Thema. Wenn die Gesetze nun tatsächlich kommen sollten: Ist dann das Problem der Qualzucht gelöst?

Plange: Es müssen nicht nur die Gesetze kommen, sondern die Gesetze müssen auch durch begleitende Maßnahmen unterstützt und mit einem Bußgeldkatalog verbunden werden. Es gibt ja jetzt auch die die Diskussion darum, ob bestimmte Tatbestände aus Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes tatsächlich ins Strafgesetzbuch kommen sollen. Damit würden Menschen, die entsprechende Taten begehen, dann auch als vorbestraft gelten. Für mich ist gedanklich nachvollziehbar, dass das Züchten bestimmter Tiere mit bekannten Defekten definitiv eine vorsätzliche Tierquälerei darstellt und dann eine Straftat wäre.

Die EU hat diverse Male angemahnt, dass unsere Strafen im Tierschutzbereich nicht abschreckend genug sind. Wenn man auf dieser Grundlage deutlich machen würde: Wenn ich mir so ein Tier kaufe, dann muss erkennbar werden, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen müssen. Und wenn ich dann dafür, dass ich ein solches Tier züchte, verkaufe oder mir so ein Tier anschaffe, 10.000 Euro bezahlen muss, dann wäre das einfach angemessen dem Leid, was solchen Tieren zuchtbedingt zugefügt wird.

Ein starker Appell zum Ende eines spannenden Gesprächs – Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihr so engagiertes Handeln im Tierschutz!


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