#StopptTierleid: Unsere politische Arbeit hat begonnen!

 „Werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode im Bundestag für ein Verbot der Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren einsetzen, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrücken?“

Diese Frage landet aktuell in den Postfächern der Spitzenkandidat*innen der Bundestagswahl und einiger Mitglieder des Bundestages, darunter vor allem tierschutz-, rechts- und netzpolitische Sprecher*innen. Mitten im Wahlkampf zur Bundestagswahl am 26. September 2021 wollen wir so unsere Forderung für ein Verbot der Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren durch die Novellierung des § 131 StGB (Strafgesetzbuch) als Thema einbringen.

„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen, menschenähnliche Wesen oder Tiere in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, (…).“

So lautet unser Vorschlag der Novellierung. Unsere ersten Anfragen sind dabei der Startschuss zu unserer intensiven politischen Kampagnen-Arbeit. Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten die Akteurinnen und Akteure umfassend informieren und die Notwendigkeit der Gesetzesänderung verdeutlichen. Denn die Verantwortlichen müssen erkennen, dass die bisher uneingeschränkte und ungefilterte Darstellung schwerster Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren eine offensichtliche Gefahr darstellt – nicht nur für die Tiere und deren Schutz weltweit. Wird der Missbrauch oder das Misshandeln von Tieren erst gesellschaftsfähiger, kann dies in einen erheblichen Rückgang bei der Erkennung und demzufolge auch bei der Meldung von Tierleid münden. Zudem herrscht wissenschaftlicher Konsens über die Tatsache, dass Tierquälerei die Vorstufe zur Gewalt gegenüber Menschen ist.

Es wird sich zeigen, welche Partei oder welche Abgeordneten die Bedeutung des Themas erkennen und für ein Verbot der Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren einstehen wird.

Seien Sie versichert, liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde: Wir werden alles geben, um das Thema auf die politische Agenda zu setzen. Dabei können Sie uns helfen:

  • Falls noch nicht geschehen, unterzeichnen Sie bitte unsere Petition, mit der wir uns an die Spitzenkandidat*innen der Bundestagswahl und Mitglieder des Bundestages richten: https://welttierschutz.org/petition-strafgesetzbuch.

  • Teilen Sie die Petition bitte in Ihrem Netzwerk.
    Sie können dazu folgenden Text kopieren und in Ihr Profil oder Messengerdienst einfügen:

#StopptTierleid: Ich fordere mit der Welttierschutzgesellschaft die Spitzenkandidat*innen der Bundestagswahl und Mitglieder des Bundestages auf: „Setzen Sie der uneingeschränkten Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren auf Plattformen wie sozialen Netzwerken ein Ende: Ergänzen Sie den § 131 StGB um die Tiere!“

Bitte unterschreibt: https://welttierschutz.org/petition-strafgesetzbuch.

  • Gehen Sie in die Diskussion, stärken Sie das Anliegen und unsere gemeinsame Forderung. Informieren Sie sich dazu bitte auch in unseren Hintergrundartikeln zum Thema. Hier lesen Sie alles über unsere Forderung und den Wirkungsbereich des § 131 StGB: https://welttierschutz.org/stoppt-tierleid/strafgesetzbuch/.

Wir danken von Herzen für Ihr Mitwirken!

Jetzt unterschreiben!

Fordern Sie mit uns, dass der § 131, Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB) um die Tiere ergänzt wird und helfen Sie so, dem Tierleid in sozialen Netzwerken Einhalt zu bieten – mit Ihrer Unterschrift!

Jetzt unterschreiben!

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