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#StopptTierleid: Wie sich CDU, SPD, Grüne und Co. zur Darstellung von Tierleid positionieren

Der Wahlkampf ist in der heißen Phase und unsere Forderung an die Politik klar: Der § 131 des Strafgesetzbuches muss novelliert und somit die Darstellung grausamer Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren verboten werden, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrücken. Nachdem wir unsere Bitte um Stellungnahmen zu dieser Forderung an die Spitzenkandidierenden versendeten, suchten wir auch den Direktkontakt zu tierschutz-, rechts- und netzpolitischen Sprecher*innen der Parteien. Auf Basis erster Reaktionen und einer zusätzlichen Analyse der Partei- und Wahlprogramme, aller derzeit im deutschen Bundestag vertretenen Parteien, lässt sich ein guter Eindruck gewinnen: Wer hat das Thema bereits im Blick? Was planen die Parteien in Bezug auf die Stärkung des Tierschutzes und insbesondere im digitalen Bereich? Und vor allem: 

  • Wer will sich mit uns für ein Verbot der Darstellung grausamer Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren einsetzen, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrücken, also keine informativen oder dokumentarischen Zwecke erfüllen?

Die einzelnen Reaktionen auf unsere Anfrage als Wahlprüfstein sowie unsere ausführliche Prüfung der Wahl- und Parteiprogramme finden Sie je Partei im Folgenden im Detail zum Ausklappen. (Hinweis: Die Anordnung der Parteien richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Bundestagswahl 2017).

Verbot der Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren: Das sagen die Parteien!

Wir erhielten Rückmeldung aus dem Fachbereich Digitales und Netzpolitik und den Hinweis, dass sich intern mit Kolleg*innen anderer Fachbereiche zu unserem Anliegen abgestimmt werde. Grundsätzlich wurde Interesse an unserer Forderung signalisiert. Unsere Anfrage an den Spitzenkandidaten Armin Laschet, derzeit Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, wurde von Seiten der Staatskanzlei an Gabrielle Hopp, Geschäftsführerin des Bundesfachausschusses Umwelt und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, weitergeleitet und wie folgt beantwortet:

„‘Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.‘ Das ist der Grundsatz des Tierschutzgesetzes, der die Politik der CDU in Bezug auf die Tiere leitet. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Egal, ob es sich um unsere Heimtiere, um landwirtschaftliche Nutztiere oder um Wildtiere handelt, wir müssen anständig mit ihnen umgehen. Vor diesem Hintergrund dürften die von Ihnen beschriebenen Taten strikt verboten sein. Wer Tiere quält, muss bestraft werden. Deshalb gilt als erstes, wenn man solchen Bildern gewahr wird, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Inwieweit der Rechtsrahmen in Bezug auf die Darstellung und Verbreitung tierquälerischer Inhalte im Netz erweitert werden muss, werden wir politisch prüfen.“

  • Die Stellungnahme der CDU bezieht sich auf bestehende Tierschutzgesetze, die allerdings keinen Bezug zu unserem Anliegen haben. Die Partei lässt offen, ob sie auf die gesetzlich bis dato nicht geregelte Darstellung und Verbreitung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrücken, reagieren will.

In ihrem Wahlprogramm erkennt die CDU Hass und Hetze im Netz als Problem an und sieht darin die Schwierigkeit vor allem in der (sprachlichen) Verrohung des politischen Diskurses, welche zur Radikalisierung von Einzelpersonen und Gruppen beiträgt. Um gegen dieses Problem vorzugehen, möchte die CDU erwirken, dass Strafverfolgungsbehörden in besonders schweren Fällen auch ohne Anzeige der geschädigten Person Ermittlungen einleiten können. Bezug zu den Verpflichtungen sozialer Netzwerke nimmt die CDU nicht.

  • Weder im Wahl- noch im Parteiprogramm der CDU spielt das Thema Tierschutz im Digitalen eine Rolle. Ein Bezug auf unsere Forderung ist nur schwer herzustellen, so lange die Tiere in die Überlegungen zum Thema Hass und Hetze nicht integriert werden. Auch bleibt ungenannt, inwiefern die CDU die sozialen Netzwerke grundsätzlich stärker in die Verantwortung nehmen will. Wir sehen im Programm der CDU keine konkreten Ansatzpunkte zur Umsetzung unserer Forderungen im Rahmen der Kampagne „Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken“.

Einzelne Sprecherinnen und Sprecher der Fachbereiche, die das Anliegen ihrer Auskunft nach für unterstützenswert erachteten, verwiesen uns an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, die wiederum eine öffentliche Position mitteilte:

„Für die Strafverfolgung bei Tierschutzverstößen brauchen wir mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Außerdem wollen wir eine Überführung der Strafvorschrift des § 17 Tierschutzgesetz in das StGB und eine Erhöhung des Strafrahmens prüfen. Damit würde Tierquälerei als Straftat gewertet und es gäbe eine Handhabe, das Zeigen solcher Straftaten zu verbieten.“

  • Die Stellungnahme der SPD erfasst das Thema der Darstellung und Verbreitung der grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung darstellen, nicht. Auch müssten die Forderungen juristisch im Detail stärker durchdacht werden. Sie würden aber in keinem Falle unser Anliegen betreffen.

In ihrem Parteiprogramm erklärt die SPD, dass für sie die ethische Verpflichtung zum pfleglichen Umgang mit Tieren gilt und setzt das Statement „Tierquälerei bekämpfen wir“. Eine Konkretisierung dessen bleibt aus, die Formulierung lässt aber erwarten, dass Verbesserungen im Schutz der Tiere gewünscht seien. Außerdem fordert die SPD in Bezug auf Hass und Hetze, dass sie Manipulation, Jugendgefährdung sowie sexistische, rassistische und gewaltverherrlichende Inhalte in den Medien bekämpfen will. Im Wahlprogramm (auch Zukunftsprogramm genannt) fordert die Partei ein konsequentes Vorgehen gegen Hasskriminalität und Straftaten im Internet, zu dem sie die Strafverfolgungsbehörden technisch und personell besser ausstatten möchte. Dazu sollen Verdächtige bei hinreichenden Anhaltspunkten für eine Straftat identifizierbar gemacht werden. Die SPD verspricht, die nationalen Schutzvorschriften im Strafgesetzbuch weiterzuentwickeln und das Netzwerkdurchsetzungsgesetzt anzupassen. Zudem soll im Rahmen des Digital Service Acts eine verbindliche rechtliche Regelung der sozialen Netzwerke auf EU-Ebene durchgesetzt werden.
Eine stringente Regelung und Aufsicht von algorithmischen Entscheidungen soll bei den sozialen Netzwerken umgesetzt werden. Diese Entscheidungen sollen zudem transparent und diskriminierungsfrei angelegt sein und auf einer klaren Zielsetzung basieren.

  • Weder im Wahl- noch im Parteiprogramm der SPD spielt das Thema Tierschutz im Digitalen eine Rolle. Die Forderungen der Partei in Bezug auf die sozialen Netzwerke – insbesondere die Darstellungen zu unterbinden und die Strafverfolgung zu verbessern sowie Transparenz und eine stärke Verantwortungsübernahme von Seiten der sozialen Netzwerke zu schaffen – decken sich allerdings mit unseren, insofern Tiere in die Überlegungen integriert würden. Wir sehen im Programm der SPD Ansatzpunkte zur Umsetzung unserer Forderungen im Rahmen der Kampagne „Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken“.

Die Welttierschutzgesellschaft steht für eine respektvolle und tolerante Gesellschaft ein, die Menschenrechte wahrt und fördert. Wir agieren parteipolitisch neutral, lehnen aber jede Form der Demokratiefeindlichkeit und Diskriminierung ab. Von Parteien oder Akteur*innen des öffentlichen Lebens, die durch Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten sowie durch Intoleranz und Rassismus in Erscheinung treten, möchten wir als Welttierschutzgesellschaft Distanz wahren. Vertreter*innen der AfD haben wir demzufolge nicht kontaktiert.

Die AfD äußert sich im Parteiprogramm nicht zu Hass und Hetze im Netz und wendet sich in Bezug auf digitale Plattformen in erster Linie gegen jeglichen Missbrauch digitaler Techniken zur Überwachung oder Bevormundung von Bürger*innen, da Grundrechte und Meinungsfreiheit auch im Internet gälten. Dazu möchte die Partei das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) abschaffen und Uploadfilter verhindern, da diese die Meinungsfreiheit beschnitten und Zensur übten. Die Anbietenden von sozialen Plattformen sollen inhaltliche Neutralität wahren und nicht mehr über die Rechtmäßigkeit von Inhalten entscheiden dürfen. Diese Aufgabe soll von der Justiz übernommen werden. Dazu sollen eine zentrale Meldestelle für Rechtsverletzungen auf sozialen Plattformen etabliert werden und Schwerpunkt-Justizzentren für die Rechtsdurchsetzung im Netz auf Länderebene eingerichtet werden. Die AfD will alle Anbietenden sozialer Medien dazu verpflichten, die Meinungsfreiheit der Nutzer zu respektieren und sieht Zensur von Meinungsäußerung als Angriff auf das Grundrecht.

  • Weder im Wahl- noch im Parteiprogramm der AfD spielt das Thema Tierschutz im Digitalen eine Rolle. Mit der Forderung der AfD, den sozialen Netzwerken Verantwortung abzusprechen, positioniert sich die Partei zudem konträr zu unserer Forderung. Die gewünschte Verantwortungsübernahme der Justiz wäre nur in unserem Sinne, wenn es entsprechende Gesetzgebung für ein Verbot der Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren bereits gäbe. Wir sehen im Programm der AfD keine konkreten Ansatzpunkte zur Umsetzung unserer Forderungen im Rahmen der Kampagne „Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken“.

Von Seiten des Fachbereiches Tierschutzpolitik erreichte uns eine ausführliche Stellungnahme, in der unsere Absicht, die Darstellungen von Tierleid in sozialen Netzwerken nicht einfach stehen lassen zu dürfen, als unterstützenswert betrachtet wurde. Intern mit Fraktionskolleg*innen anderer Fachbereiche solle das Thema weiter beraten werden. Vom rechtspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Jürgen Martens, erreichte uns zudem folgende öffentliche Stellungnahme:

„Wir teilen Ihr Anliegen, dass jegliche Form der Tierquälerei zu verurteilen ist und, sofern sie Ausdruck einer rohen, das Tierwohl negierenden Gesinnung ist, mit den Mitteln des Strafrechts bekämpft werden muss. Dies erfordert nicht zuletzt Art. 20a GG von uns. Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz, welche das Töten ohne vernünftigen Grund sowie das Zufügen von Schmerzen oder Leiden unter Strafe stellt, hinreichende Handhaben gegen Tierquälerei bieten. Die reine Verbreitung entsprechender Darstellung, ohne selbst an der Straftat teilgenommen zu haben, ist dann zu bestrafen, wenn sie als Anreiz (Anstiftung bzw. psychische Beihilfe) dient.
Eine darüberhinausgehende Einführung neuer Straftatbestände halte ich für das falsche Mittel, da anders als die Darstellung von Gewalt gegen Menschen von der Verbreitung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in der Praxis keine instrumentalisierende Propaganda-Wirkung o.ä. ausgeht; vielmehr wird in der Regel das Gegenteil bewirkt. Ich hielte es für den zielführenderen Ansatz, zunächst das Vollzugsdefizit anzugehen, indem die personellen Kapazitäten von Polizei und Justiz aufgestockt werden, um die Straftaten nach dem bestehenden Recht nicht ungesühnt zu lassen.“

  • In der Argumentation der FDP wird die eigentliche Problematik nicht erfasst und die Folgen der Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrücken, entgegen des wissenschaftlichen Konsens unterbewertet.

In ihrem Parteiprogramm nennt die FDP den Grundsatz, dass die Belastbarkeit einzelner fühlender Wesen für „verantwortungsvolle Liberale“ eine Grenze der Freiheit darstellt. Das lässt vermuten, dass Veränderungen zur aktuellen Gesetzgebung gewünscht seien, eine konkretere Benennung bleibt aber aus. Im Wahlprogramm sieht die FDP die Presse- und Meinungsfreiheit auch im Internet als wesentlichen Stützpfeiler der Demokratie an. Da Hass und Hetze sowie Straftaten im Netz diese Freiheiten gefährdeten, sieht es die Partei als staatliche Pflicht an, diesen Problemen entgegenzutreten. Im Parteiprogramm erklärt die Partei, dass sie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) abschaffen und durch einen „Regulierungsmix“ ersetzen möchte. Statt wie das NetzDG hauptsächlich Anreize zur Löschung von Inhalten zu setzen und somit die Entscheidungsmacht über Grenzen der Meinungsfreiheit in die Verantwortung der sozialen Netzwerke zu legen, möchte sich die FDP für eine effektivere Strafverfolgung einsetzen und gleichzeitig Einrichtungen zur Selbstregulierung etablieren, die als Beschwerdeinstanz dienen. Die Partei sieht es in erster Linie als Aufgabe des Staates an, gegen Straftaten im Internet vorzugehen. Soziale Netzwerke sollten nach Ansicht der FDP Zustellungsbevollmächtigte im Inland aufstellen, die als verbindliche Kontaktpersonen für rechtliche Angelegenheiten zur Verfügung stehen.

  • Weder im Wahl- noch im Parteiprogramm der FDP spielt das Thema Tierschutz im Digitalen eine Rolle. Die Forderungen der FDP in Bezug auf die Inhalte-Regulierung, die Zustellungsbevollmächtigten der sozialen Netzwerke im Inland sowie die verbesserte Strafverfolgung sind konstruktiv, sofern sie das Thema Tierschutz mitbedenken würden. Wir sehen im Programm der FDP Ansatzpunkte zur Umsetzung unserer Forderungen im Rahmen der Kampagne „Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken“.

Sprecher*innen einzelner Fachbereiche reagierten und betonten die Sinnhaftigkeit unseres Anliegens, gegen die Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren in sozialen Netzwerken vorzugehen. Die Strafrechtslücke müsse geschlossen werden, das Anliegen sei richtig und wichtig. Auch eine öffentliche Position der Partei wurde übersandt. Folgendes Statement erhielten wir aus dem Büro der Spitzenkandidatin Janine Wissler:

„Als LINKE setzen wir uns für eine umfassende Reformierung des Tierschutzgesetzes im Sinne des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz und für die Beseitigung des Vollzugsproblems und für seine Durchsetzung ein. Gerade auch die Frage, wie wir die Verherrlichung von Gewalt gegen Tiere und Verharmlosungen im Internet bekämpfen, bedarf nicht nur gesetzlicher Regelungen, sondern auch der stärkeren Inverantwortungnahme der Betreiber*innen von Plattformen, Apps etc.
Vorschläge und Ideen für die Verwirklichung dieses Anliegens sind dementsprechend willkommen, und wir freuen uns auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen.“

  • Die Stellungnahme der Linke erfasst das Thema der Darstellung und Verbreitung der grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren und geht konkret auf unsere Forderung ein. Die Vorschläge decken sich mit unseren und der weitere Austausch wird direkt angestoßen.

In ihrem Parteiprogramm kritisiert Die LINKE, dass die staatliche Zielsetzung eines wirksamen Tierschutzes bisher nicht ausreichend umgesetzt ist und fordert diesbezügliche Gesetzeslücken zu schließen. In ihrem Wahlprogramm verdeutlicht Die LINKE, dass digitale Gewalt im Netz juristisch verfolgt werden muss, wozu die Kompetenzen der Strafverfolgungsbehörden ausgebaut werden sollen. Plattformbetreiber*innen sollen ohne richterlichen Beschluss nicht dazu berechtigt oder verpflichtet sein, Inhalte zu löschen. Es sollen laut Die LINKE öffentliche Alternativen zu digitalen Plattformen, darunter auch soziale Netzwerke, geschaffen werden, um die Macht der großen Unternehmen zu begrenzen.

  • Weder im Wahl- noch im Parteiprogramm der LINKE spielt das Thema Tierschutz im Digitalen eine Rolle. Die Position, dass soziale Netzwerke ohne richterlichen Beschluss nicht mehr auf Inhalte reagieren dürfen, erscheint uns im Sinne unserer Kampagne nicht konstruktiv, so lange die Darstellung und Verbreitung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren nicht auch verboten ist. Damit die Forderung von Die LINKE, die Strafverfolgung gleichzeitig zu verbessern, auch den Tierschutz beträfe, bedarf es erst einer entsprechenden Gesetzgebung. Wir sehen im Programm der LINKE Ansatzpunkte zur Umsetzung unserer Forderungen im Rahmen der Kampagne „Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken“.

Ein erster Austausch mit Vertreter*innen relevanter Sprecher*innen aus dem tierschutzpolitischen Bereich fand statt. Grundsätzlich wurde Interesse an unserer Forderung signalisiert. Auch eine öffentliche Position erreichte uns aus der Bundesgeschäftsstelle:

„Tiere verdienen unseren Schutz, daher sind auch verherrlichende oder verharmlosende Darstellungen von Gewalt gegenüber Tieren nicht zu akzeptieren. Wegen solcher und anderer Fälle setzen wir GRÜNE uns für eine Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ein. Die Meldewege für strafbare Inhalte müssen für Nutzer*innen deutlich einfacher werden, und vereinfachte Online-Strafanzeigen müssen direkt für Nutzer*innen kenntlich sein. Zudem fordern wir, den Straftatbestand der Tierquälerei aus dem Tierschutzgesetz tatsächlich in das Strafgesetzbuch, also in das Kernstrafrecht, zu überführen und für schwere Fälle einen höheren Strafrahmen vorzusehen.“

  • Die Forderung der Grünen ist in Bezug auf unsere Kampagne und unser Anliegen unter der Voraussetzung sinnvoll, dass der Tierschutz in den Überlegungen Berücksichtigung findet.

Bündnis 90/Die Grünen macht in ihrem Parteiprogramm die Motivation deutlich, das Wohl von Tieren um ihrer selbst willen zu schützen, da diese „fühlen und empfinden“ und „Rechte [haben]“. Aus diesen Gründen dürften Tiere laut der Partei nicht zu Unterhaltungsobjekten gemacht werden und müssten stattdessen „wo immer ihr Wohlergehen aufgrund menschlichen Handelns in Gefahr ist“ stärker geschützt werden. Das Tierschutz- und Strafrecht solle dahingehend angepasst werden, dass wirkungsvolle Sanktionen bei Tierschutzvergehen verankert und effektiv vollzogen werden können. In ihrem Parteiprogramm erklärt Bündnis 90/Die Grünen, dass sie gegen Hass im Netz, besonders, wenn er Frauen oder diskriminierte Gruppen betrifft, vorgehen möchte, indem durch mehr Fachexpertise und -personal eine effektive und verhältnismäßige Rechtsdurchsetzung erwirkt werden soll. Dazu müssten präventive Maßnahmen ergriffen und der Schutz und die Beratung von Betroffenen umfassender gestaltet werden. Vor dem Hintergrund eines gewaltfreien, vielfältigen demokratischen Diskurses sind rechtsstaatliche Maßnahmen gegen Hass laut der Partei zentral. Diskursräume, zu denen soziale Medien zählen, sollen „transparent, grundrechtskonform und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen“ ausgerichtet sein. Im Wahlprogramm ergänzen die Grünen ihre Vorhaben um die schnelle Ausgestaltung und zügige Umsetzung des Digital Service Acts (DSA) der EU zur besseren Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz. Mit dem DSA sollen soziale Netzwerke u.a. dazu angeregt werden proaktiv rechtswidrige Inhalte zu löschen. Zum Zweck des Schutzes von Minderjährigen sollen sichere Voreinstellungen bei den sozialen Medien verpflichtend und darüber hinaus leicht auffindbare Beschwerde- und Informationsmöglichkeiten eingerichtet werden. Zudem wollen die Grünen für einen besseren Umgang mit Nutzer*innenbeschwerden und effektivere Strafverfolgung eintreten, die personell und technisch verbessert werden und auf klarer Rechtsgrundlage aufbauen soll. Über den gesetzlichen Rahmen hinaus halten die Grünen zivilgesellschaftliche Plattformräte für eine Möglichkeit darüber zu entscheiden, welche Inhalte in den sozialen Medien dargestellt werden dürfen. Die Partei fordert außerdem eine umfassende Regulierung der digitalen Plattformen, um u.a. Grundrechte zu schützen. Die Partei fordert, dass Plattformbetreiber*innen für die Inhalte verantwortlich sowie haftbar gemacht werden können und will sie dazu verpflichten, beim Moderieren der Inhalte die Grundrechte zu wahren.

  • Weder im Wahl – noch im Parteiprogramm der Grünen spielt das Thema Tierschutz im Digitalen eine Rolle. Die Forderungen der Grünen, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit sowie Verantwortungsübernahme und Haftbarkeit von Seiten der sozialen Netzwerke herzustellen, erscheint uns im Sinne unserer Kampagne konstruktiv, insofern die Darstellung und Verbreitung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren Berücksichtigung findet. Wir sehen im Programm der Grünen Ansatzpunkte zur Umsetzung unserer Forderungen im Rahmen der Kampagne „Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken“.

Fazit: Was sagen die Parteien?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle Parteien in ihren Wahl- und Parteiprogrammen auf der einen Seite mehr Schutz für Tiere im Allgemeinen fordern und auf der anderen Seite veränderte Regeln für digitale Plattformen wie soziale Netzwerke. Für den richtigen Umgang mit Hass und Hetze sowie einer umfassenden Verantwortungsübernahme der sozialen Netzwerke in Bezug auf Gewalt-Inhalte jeglicher Form gehört der Schutz der Tiere und somit auch die Darstellung von Tierleid berücksichtigt, was bisher von Seiten keiner Partei geschieht. Die Problematik der Darstellung von Tierleid im digitalen Raum findet in keinem Programm eine direkte Erwähnung. Dies zeigt uns, dass das Thema auf dem politischen Parkett bisher noch nicht im Fokus steht.

Auf unsere konkrete Nachfrage: „ob sich die Parteien in der nächsten Legislaturperiode im Bundestag für ein Verbot der Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren einsetzen (werden), die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrücken“, erhielten wir von der LINKEN und den Grünen konstruktive Reaktionen. Die LINKE sieht den Bedarf der Schaffung gesetzlicher Regelungen und die Inverantwortungnahme der Netzwerke. Die Grünen stellen sich diesbezüglich u.a. die Überarbeitung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes sowie die Vereinfachung der Meldemöglichkeiten von Nutzer*innen als mögliche Lösungsansätze vor. Beide Parteien halten unsere Forderung für „richtig und wichtig“. Von Seiten der CDU wurden zu unserem konkreten Anliegen keine Vorschläge unterbreitetet – inwieweit der Rechtsrahmen in Bezug auf die Darstellung und Verbreitung tierquälerischer Inhalte im Netz erweitert werden müsse, würde man politisch prüfen. Die SPD hat in ihrer Stellungnahme keinen Bezug zur Problematik der „Darstellung“ von Tierleid genommen. Die FDP teilt zwar unser Anliegen, dass die Darstellung von Tierleid zu bestrafen ist, wenn sie als Anreiz dient, sieht jedoch die strafrechtliche Verfolgbarkeit mit der bisherigen Gesetzgebung bereits als gegeben, was unserer Rechtsauffassung nach nicht stimmt. Darüber hinaus ist zu bemerken, dass es auf Parteienebene stark differierende Kenntnisstände und Auslegungen der vorliegenden Gesetzeslage in diesem Bereich gibt.

Wir werden uns weiterhin bei den Parteien und ihren Vertreter*innen für ein Verbot der Darstellung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren durch die Novellierung des § 131 Strafgesetzbuch einsetzen – damit Tiere in die Überlegungen der Parteien eingebracht und das Tierleid in sozialen Netzwerken ein Ende findet.