#StopptTierleid: Wie sich CDU, SPD, Grüne und Co. zur Darstellung von Tierleid positionieren
Der Wahlkampf ist in der heißen Phase und unsere Forderung an die Politik klar: Der § 131 des Strafgesetzbuches muss novelliert und somit die Darstellung grausamer Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren verboten werden, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrücken. Nachdem wir unsere Bitte um Stellungnahmen zu dieser Forderung an die Spitzenkandidierenden versendeten, suchten wir auch den Direktkontakt zu tierschutz-, rechts- und netzpolitischen Sprecher*innen der Parteien. Auf Basis erster Reaktionen und einer zusätzlichen Analyse der Partei- und Wahlprogramme, aller derzeit im deutschen Bundestag vertretenen Parteien, lässt sich ein guter Eindruck gewinnen: Wer hat das Thema bereits im Blick? Was planen die Parteien in Bezug auf die Stärkung des Tierschutzes und insbesondere im digitalen Bereich? Und vor allem:
- Wer will sich mit uns für ein Verbot der Darstellung grausamer Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren einsetzen, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrücken, also keine informativen oder dokumentarischen Zwecke erfüllen?
Die einzelnen Reaktionen auf unsere Anfrage als Wahlprüfstein sowie unsere ausführliche Prüfung der Wahl- und Parteiprogramme finden Sie je Partei im Folgenden im Detail zum Ausklappen. (Hinweis: Die Anordnung der Parteien richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Bundestagswahl 2017).
Verbot der Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren: Das sagen die Parteien!
Fazit: Was sagen die Parteien?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle Parteien in ihren Wahl- und Parteiprogrammen auf der einen Seite mehr Schutz für Tiere im Allgemeinen fordern und auf der anderen Seite veränderte Regeln für digitale Plattformen wie soziale Netzwerke. Für den richtigen Umgang mit Hass und Hetze sowie einer umfassenden Verantwortungsübernahme der sozialen Netzwerke in Bezug auf Gewalt-Inhalte jeglicher Form gehört der Schutz der Tiere und somit auch die Darstellung von Tierleid berücksichtigt, was bisher von Seiten keiner Partei geschieht. Die Problematik der Darstellung von Tierleid im digitalen Raum findet in keinem Programm eine direkte Erwähnung. Dies zeigt uns, dass das Thema auf dem politischen Parkett bisher noch nicht im Fokus steht.
Auf unsere konkrete Nachfrage: „ob sich die Parteien in der nächsten Legislaturperiode im Bundestag für ein Verbot der Darstellung von grausamen Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren einsetzen (werden), die eine Verherrlichung oder Verharmlosung ausdrücken“, erhielten wir von der LINKEN und den Grünen konstruktive Reaktionen. Die LINKE sieht den Bedarf der Schaffung gesetzlicher Regelungen und die Inverantwortungnahme der Netzwerke. Die Grünen stellen sich diesbezüglich u.a. die Überarbeitung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes sowie die Vereinfachung der Meldemöglichkeiten von Nutzer*innen als mögliche Lösungsansätze vor. Beide Parteien halten unsere Forderung für „richtig und wichtig“. Von Seiten der CDU wurden zu unserem konkreten Anliegen keine Vorschläge unterbreitetet – inwieweit der Rechtsrahmen in Bezug auf die Darstellung und Verbreitung tierquälerischer Inhalte im Netz erweitert werden müsse, würde man politisch prüfen. Die SPD hat in ihrer Stellungnahme keinen Bezug zur Problematik der „Darstellung“ von Tierleid genommen. Die FDP teilt zwar unser Anliegen, dass die Darstellung von Tierleid zu bestrafen ist, wenn sie als Anreiz dient, sieht jedoch die strafrechtliche Verfolgbarkeit mit der bisherigen Gesetzgebung bereits als gegeben, was unserer Rechtsauffassung nach nicht stimmt. Darüber hinaus ist zu bemerken, dass es auf Parteienebene stark differierende Kenntnisstände und Auslegungen der vorliegenden Gesetzeslage in diesem Bereich gibt.
Wir werden uns weiterhin bei den Parteien und ihren Vertreter*innen für ein Verbot der Darstellung von Gewalttätigkeiten gegenüber Tieren durch die Novellierung des § 131 Strafgesetzbuch einsetzen – damit Tiere in die Überlegungen der Parteien eingebracht und das Tierleid in sozialen Netzwerken ein Ende findet.