Bußgeldspenden

Ihre Zuweisung von Geldauflagen

Neben der traditionellen Spende ist dabei auch die Zuweisung von Geldauflagen von großer Bedeutung für unsere Arbeit. Im deutschen Strafrecht ist es möglich, dass Richter*innen und Staatsanwält*innen ein Verfahren einstellen bzw. eine Strafe aussetzen und den Betroffenen stattdessen zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme an eine gemeinnützige Organisation verpflichten. Als Begünstigte ist die Welttierschutzgesellschaft in allen Verzeichnissen der Oberlandesgerichte gelistet.

Sie sind selbst als Richter*in oder Staatsanwält*in tätig? Dann können Sie über derartige Geldauflagen entscheiden und uns dabei unterstützen, unsere Vision zu verwirklichen: Eine Welt, in der Tiere von den Menschen wahrgenommen sowie respektvoll und tiergerecht behandelt werden.

Ihre Zuweisung von Geldauflagen ist eine große Unterstützung für unsere Arbeit

Deshalb versichern wir Ihnen eine professionelle Verwaltung:

  • Die Verwaltung der Geldauflagen erfolgt durch eine in diesem Bereich erfahrene Mitarbeiterin.
  • Wir halten alle Melde- und Berichtspflichten pünktlich ein.
  • An Zahler*innen von Geldauflagen stellen wir ordnungsgemäß keine Zuwendungsbescheinigungen aus.

Folgende Kontodaten bitten wir Sie für die ordnungsgemäße Verwaltung zu berücksichtigen:

Bußgeldkonto der Welttierschutzgesellschaft
Konto: 8161202
Bank für Sozialwirtschaft 370 205 00
IBAN: DE93 3702 0500 0008 1612 02, BIC: BFSWDE33XXX

Gern beraten wir Sie zu dieser Form der Zuwendung. Nehmen Sie dazu bitte direkt Kontakt auf.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Lena Kösters und Katharina Felsenstein

Tel.: +49(0)30 – 9237226-0
E-Mail: info@welttierschutz.org

Welttierschutzgesellschaft e.V.
Reinhardtstr. 10
10117 Berlin

Jede Spende zählt

Bitte unterstützen Sie unsere Tierschutzarbeit

Die Welttierschutzgesellschaft ist gemeinnützig. Deshalb brauchen wir Menschen wie Sie, die unsere Tierschutzarbeit nachhaltig unterstützen.


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