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Fassungslosigkeit: Kenias Esel-Schlachthäuser wieder in Betrieb

Unsere Hoffnung war vergebens, dass das Leid der Esel in Kenia durch die Schließung der vier Esel-Schlachthäuser von staatlicher Seite tatsächlich durchgesetzt wird. Am 15. Juni ließ das Höchste Gericht Kenias verkünden, dass das erst kürzlich ausgesprochene Verbot für die Schlachtung von Eseln und den Export der Häute mit sofortiger Wirkung aufgehoben sei. Das blutige Geschäft geht weiter.

Hintergrund: Eselhauthandel Ostafrika

Esel sind weltweit zu einem raren Gut geworden. Einer Population von etwa 50 Millionen steht eine Nachfrage von bis zu fünf Millionen Eselshäuten für die Ejiao-Produktion gegenüber. Welche Folgen der florierende Eselhauthandel insbesondere für die Tiere und Menschen in Ostafrika hat, lesen Sie in diesem Hintergrundbericht.

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Anfang Mai zunächst die Erfolgsmeldung: Die einst erteilte Erlaubnis, Esel für den Export zu schlachten, wurde durch Peter Munya vom kenianischen Landwirtschaftsministerium revidiert – mit sofortiger Wirkung! Nicht nur die grausamen Esel-Schlachtungen und andauernden Diebstähle der Tiere aus den Dörfern Kenias und darüber hinaus wären damit beendet gewesen. Kenia – in Ostafrika als Zentrum der Exporte von Eselhäuten nach China geltend – hätte mit seiner Entscheidung für den Schutz der Tiere auch Vorbildcharakter für andere Länder beweisen können.

Doch das ist nun wieder in die Ferne gerückt: Zwar war uns bekannt, dass einige der Esel-Schlachthausbetreiber gerichtlich gegen das Verbot vorgingen und sich zum Beispiel auch mit einer Petition an die Regierung gewandt hatten. Dass sie damit aber erfolgreich sind, ist angesichts der Datenlage nahezu absurd: Schließlich fußte die Entscheidung des Landwirtschaftsministers auch auf Erhebungen wie unsere, die die vorwiegend negativen Aspekte durch die Betriebe herausgestellt hatten – die unter gesetzeswidrigen Bedingungen geschlachteten Tiere auf der einen Seite, und die Eselhalter*innen auf der anderen Seite, die mit sinkender Eselpopulation und zunehmenden Diebstählen ihre unverzichtbaren Helfer verloren – und sich zurecht zu Protesten formierten.

Nun aber wurde vor Gericht das Recht der Schlachthof-Betreiber diskutiert, nicht die besagten Konsequenzen für Mensch und Tier – und den Klagen wurde stattgegeben.

Am Montag, den 15. Juni, kippte das höchste Gericht Kenias die Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums und erlaubte den Betrieb der Schlachthäuser wieder.

Das Widerrufen der einstigen Erlaubnis (Legal Notice 63/2020 in der nationalen Gazette Kenias – Link nicht mehr verfügbar) sei, so die Begründung des Richters Richard Mwongo, nicht rechtens gewesen. Die Erlaubnis hätte nicht urplötzlich revidiert werden dürfen, da die Rechte der Schlachthausbetreiber dadurch verletzt worden seien. Dem stimmte das Gericht zu und gestattet in Konsequenz ausnahmslos allen vier Esel-Schlachthäusern in Kenia den Fortbetrieb. Bis zu 1.000 Esel können dadurch pro Tag legal geschlachtet und nach China exportiert werden – Kenia als Zentrum in Ostafrika für den Export von Eselhaut lebt wieder auf.

Wir sind fassungslos.

Jetzt ist es unbedingt notwendig, dass das Ministerium reagiert, sich deutlich gegen diese Entscheidung stellt und dabei ein endgültiges Schlachtverbot von Eseln und den Export der Häute durchsetzt.

Denn es ist zu befürchten, dass die Diebstähle von Eseln und das damit einhergehende Leid der Tiere sich mit der Öffnung der Betriebe wieder häufen werden. Unzählige Eselhalter*innen in Kenia müssen nun wieder um ihre Tiere bangen – und machen ihren Unmut über die sozialen Netzwerke bereits deutlich: Der Hashtag #SaveKenyanDonkeys lässt erahnen, dass sich die Proteste jetzt noch verschärfen werden.

Auch wir, liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde, sind im engen Austausch mit unseren lokalen Partnern und beraten über nächste Schritte.

Retten Sie Eselleben!

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