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Mit dem Haustier auf der Flucht aus der Ukraine

Letzte Aktualisierung: 05.05.2022. Die Übersetzungen finden Sie hier: »englisch»ukrainisch»russisch, »polnisch, »slowakisch, »rumänisch

Mehrere Millionen Menschen sind bereits auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine und mit ihnen viele geliebte Haustiere. Um eine leichtere Einreise dieser unzähligen Tiere sicherzustellen, haben die Nachbarländer der Ukraine und einige weitere EU-Mitgliedsstaaten ihre Regularien bereits angepasst.

Erfahren Sie in diesem Tierschutzblog mehr über die aktuellen Vorschriften zur Einreise mit Tieren aus der Ukraine in die EU.

Mensch und Tier brauchen einander jetzt mehr denn je!

Normalerweise ist die Einreise mit Haustieren aus der Ukraine – ein so genanntes nicht gelistetes Drittland – in Mitgliedsländer der Europäischen Union entsprechend der EU-Verordnung (EU)576/2013 an bestimmte Vorschriften gebunden. Dazu zählen in Friedenszeiten unter anderem das Mindestalter des Tieres von fünfzehn Wochen sowie eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage zurückliegt.

Denn die EU gilt heute nach jahrzehntelanger Bekämpfung des Virus als tollwutfrei. Tollwut (auch Rabies und Lyssa genannt) ist eine für Mensch und Tier lebensgefährliche Infektionskrankheit. Das Virus überträgt sich über den Speichel eines infizierten Tieres und endet meist tödlich. Bislang ist das wirksamste Mittel gegen den Ausbruch und die Verbreitung von Tollwut die vorbeugende Impfung. Weil die Ukraine nicht als tollwutfrei gilt, sind normalerweise entsprechende Voraussetzungen für Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen) beim Grenzübertritt zu erfüllen. 

Die Maßnahmen gegen die Tollwut sollten im Angesicht der Gewalt jedoch nicht die Flucht aus der Ukraine beeinträchtigen. Jetzt zählt es, durch unkomplizierte Maßnahmen Menschen und Tieren einen schnellen Grenzübertritt zu ermöglichen und auf sicherem Boden den Schutz der Tiere sicherzustellen.

In Situationen wie der aktuellen werden den Ländern unbürokratische Lockerungen und mehr Spielraum durch eine Ausnahmeregel eingeräumt. Das betrifft dann unter anderem auch die Organisation einer notwendigen Isolation, wenn die Tiere bei Grenzübertritt noch nicht gegen Tollwut geimpft sind. So empfiehlt die Europäische Kommission ihren Mitgliedstaaten in aller Deutlichkeit, die bürokratischen Hürden beim Grenzübertritt aus der Ukraine abzubauen und diese erst auf sicherem Boden einzufordern! Die Isolationspflicht bleibt dabei eine wichtige Maßnahme, um den Schutz von Tier und Mensch auch in Krisenzeiten so gut wie möglich zu bewahren.

Der wichtigen und richtigen Anpassungen wurde bereits in vielen Ländern Folge geleistet.

Das gilt für die Einreise von Haustieren mit ihren Halter*innen aus der Ukraine:

  • Haustiere dürfen auch ohne Dokumente sowie Identifizierung und Impfung zunächst einreisen.
  • Halter*innen müssen bei Einreise zumeist ein Anmeldeformular ausfüllen, dass die lokalen Behörden vor Ort oder auf ihren Internetseiten bereitstellen. Hier werden Informationen über das Tier erfasst und – je nach Impf- und Gesundheitsstatus des Tieres – eine feste Melde- und Kontaktadresse hinterlassen.
  • Eventuell notwendige tiermedizinische Maßnahmen, wie die Tollwutimpfung und anschließende Isolation von bis zu 21 Tagen, werden nach der Einreise bestimmt und angeordnet. Dafür muss sich die oder der Tierhalter*in an die jeweilige lokale Veterinärbehörde des Landes wenden. Die Maßnahmen können an einem von der zuständigen Behörde zugelassenen Ort oder, wenn bereits bekannt, am Zielort der Halter*innen erfüllt werden.
  • Im Falle eines Transits müssen die genannten tiermedizinischen Maßnahmen erst im Zielland getroffen werden.

Die Situation an den Grenzen ist zum aktuellen Zeitpunkt unübersichtlich und die genaue Umsetzung von Land zu Land unterschiedlich.

Wichtig:

  • Die hier dargestellten Ausnahmeregeln gelten derzeit ausschließlich für Haustiere, die ihre Halter*innen begleiten – Streuner und Tierheimtiere sind davon ausgeschlossen. Alle Hintergründe dazu finden Sie in unserem Beitrag „Ausnahmeregeln zur Einreise in die Europäische Union“.
  • Ob die hier dargestellten Ausnahmeregeln auch für die Beförderung im Flugzeug gelten, lässt sich nicht pauschal beantworten, da jede Airline über eigene Transportbedingungen verfügt. Die entsprechende Information muss direkt bei der jeweiligen Airline in Erfahrung gebracht werden.

Im Folgenden erhalten Sie genauere Informationen zum Vorgehen der Nachbarländer der Ukraine sowie Deutschland und weiteren Ländern, inklusive Links zu den notwendigen Formularen und Ämtern:

Bulgarien
Deutschland
Estland
Finnland
  • Tiere dürfen aktuell ohne Dokumente sowie Identifizierung und Impfung einreisen. Eventuell notwendige tiermedizinische Maßnahmen, wie die Tollwutimpfung und anschließende Isolation, werden nach der Einreise bestimmt und angeordnet.
  • Haustiere, die keinen Mikrochip und/oder keine Impfung gegen Tollwut haben, müssen innerhalb von drei Tagen nach der Einreise einem Tierarzt / einer Tierärztin vorgestellt werden, um gechippt und gegen Tollwut geimpft zu werden. Nach der Impfung müssen die Tiere mindestens 30 Tage in häusliche Isolation.
  • Kontakt zur Behörde für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit:kolmasmaa@ruokavirasto.fi
Italien
Lettland
Litauen
Österreich
  • Tiere dürfen aktuell ohne Dokumente sowie Identifizierung und Impfung einreisen. Eventuell notwendige tiermedizinische Maßnahmen, wie die Tollwutimpfung und anschließende Isolation, werden nach der Einreise bestimmt und angeordnet.
  • Kontakt zum staatlichen Gesundheitsministerium: petsukraine@gesundheitsministerium.gv.at
Polen
Republik Moldau
  • Tiere dürfen aktuell ohne Dokumente sowie Identifizierung und Impfung einreisen. Eventuell notwendige tiermedizinische Maßnahmen, wie die Tollwutimpfung und anschließende Isolation, werden nach der Einreise bestimmt und angeordnet.
  • Keine Einreisebestimmungen und -formular online. Anweisungen werden bei der Einreise gegeben.
Rumänien
Slowakei
  • Tiere dürfen aktuell ohne Dokumente sowie Identifizierung und Impfung einreisen. Eventuell notwendige tiermedizinische Maßnahmen, wie die Tollwutimpfung und anschließende Isolation, werden nach der Einreise bestimmt und angeordnet.
  • Einreisebestimmungen und -formular: https://www.svps.sk/
  • Kontakt zum staatlichen Veterinäramt: pets.ua@svps.sk
Tschechien
Ungarn

Mit offenen Armen und helfenden Händen

Wir von der Welttierschutzgesellschaft stehen fest an Ihrer Seite, liebe Tierhalter*innen, und sind im Einsatz, um Hilfe zu leisten: Mit Unterstützung tierlieber Menschen, die Mittel für den WTG-Nothilfefonds bereitstellten (»hier spenden) konnten wir wertvolle Hilfe leistenDie von uns unterstützten Organisationen gewährleisten die Aufnahme der Tiere aus der Ukraine in der EU, indem sie z. B. EU-Heimtierausweise ausstellen, Tiere chippen, registrieren, gegen Tollwut impfen und individuell notwendige Quarantänemaßnahmen sicherstellen. Über alle Einsätze berichten wir hier: www.welttierschutz.org/standwithukraine.

Auch Sie möchten helfen?

Viele möchten den Menschen und Tieren, die auf der Flucht vor dem Krieg die Ukraine verlassen, helfen. In unseren FAQ haben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Sachspenden, Angebote einer Unterkunft für Mensch und Tier und ehrenamtliches Engagement zusammengefasst: https://welttierschutz.org/faq-ukraine-wie-sie-jetzt-menschen-und-tieren-helfen-koennen/

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