Mit dem Haustier auf der Flucht aus der Ukraine
Noch immer verlassen jeden Monat viele tausend Menschen auf der Flucht vor dem Krieg die Ukraine – und mit ihnen viele geliebte Haustiere. Um eine leichtere Einreise dieser Tiere sicherzustellen, hatten die Nachbarländer der Ukraine und einige weitere EU-Mitgliedsstaaten ihre Regularien zur Einreise mit Tier bis zum 17. Juli 2023 angepasst. Seitdem gelten wieder die regulären Einreisebestimmungen der EU für so genannte nicht-gelistete Drittländer, zu denen auch die Ukraine zählt.
Erfahren Sie in diesem Tierschutzblog mehr über die aktuellen Vorschriften zur Einreise mit Tieren aus der Ukraine in die EU.
Translation available here: https://welttierschutz.org/fleeing-ukraine-with-pets/ (English), https://welttierschutz.org/fleeing-ukraine-with-pets-ukrainian/ and https://welttierschutz.org/fleeing-ukraine-with-pets-russian/.
Hintergrund
Die Einreise mit Haustieren (konkret: Hunden, Katzen oder Frettchen) aus nicht-gelisteten Drittländern wie der Ukraine in eines der Mitgliedsländer der Europäischen Union ist gemäß der EU-Verordnung (EU)576/2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und gemäß der Durchführungsverordnung (EU)577/2013 bzw. (EU)2020/2016 zur Änderung des Anhangs II der Durchführungsverordnung (EU)577/2013 an bestimmte Vorschriften gebunden.
Das sind die aktuellen Einreisebestimmungen für Haustiere aus der Ukraine
Die EU macht folgende Vorschriften, die bei der Einreise mit Haustieren (Hund, Katze, Frettchen) zu beachten sind. Die (bis zu fünf) Haustiere müssen:
- mit einem Mikrochip (entsprechend den technischen Anforderungen des Anhangs II der EU-Heimtierverkehrsverordnung) oder einer deutlich lesbaren Tätowierung versehen sein, sofern diese vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde
- gegen Tollwut gemäß Anhang III geimpft sein (Ein Impfschutz besteht, wenn mindestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung vorgeschriebenen Impfprotokolls vergangen sind.)
- ein EU-Tiergesundheitszeugnis haben, das von einem/einer offiziellen staatlichen Tierarzt/Tierärztin höchstens10 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde Dazu muss eine Erklärung beiliegen, dass aus nicht-kommerziellen Gründen umgezogen wird. Belegdokumente wie Impfausweis oder der Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwutantikörpertiters gemäß Anhang IV sind ebenfalls mitzuführen. Diese müssen nachweisen, dass die Impfung mindestens 30 Tage zurückliegt und min. 3 Monate vor der Einreise sowie nur durch in dem jeweiligen Drittland autorisierte Tierärzt*innen und in einem von Europäischen Kommission zugelassenen Labor durchgeführt wurde.
- mit dem/der Halter*in oder mit einer von ihm/ihr ermächtigten Person reisen, können allerdings auch getrennt von diesen transportiert werden. In letzterem Falle müssen sie aber 5 Tage nach dem Umzug wieder vereint mit der/dem Halter*in sein. Die begleitende Person, egal ob Halter*in oder ermächtigte Person, muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht wegen eines Verkaufs oder Besitzerwechsels vorgenommen wird.
Darüber hinaus gilt:
- Es dürfen maximal 5 Heimtiere pro Person mitgeführt werden, was nur durch die Teilnahme an Wettbewerben oder ähnlichem außer Kraft gesetzt wird.
- Bei der Einreise findet eine Dokumentenkontrolle. Diese muss in Deutschland beim Zoll angemeldet werden.
- Jungtiere sind frühestens im Alter von sieben Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).
Denn die EU gilt heute nach jahrzehntelanger Bekämpfung des Virus als frei von terrestrischer Tollwut. Tollwut (auch Rabies oder Lyssa genannt) ist eine für Mensch und Tier lebensgefährliche Infektionskrankheit. Das Virus überträgt sich über den Speichel eines infizierten Tieres und endet meist tödlich. Bislang ist das wirksamste Mittel gegen den Ausbruch und die Verbreitung von Tollwut die vorbeugende Impfung. Weil die Ukraine nicht als tollwutfrei gilt, sind entsprechende Voraussetzungen für Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen) beim Grenzübertritt zu erfüllen.
WICHTIG: Diese Informationen betreffen nur die Reise mit Heimtieren für Privatpersonen, bei denen es weder zum Besitzerwechsel noch Verkauf kommt.
Rückblick: Ausnahmeregelungen galten bis Juli 2023
Nach Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine, der die Flucht von Millionen von Menschen innerhalb weniger Wochen zur Folge hatte, einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine pragmatische Lösung im Sinne der flüchtenden Menschen und Tiere. Um einen schnellen und einfacheren Grenzübertritt zu ermöglichen, galten ab März 2022 Ausnahmeregelungen für die Einreise mit Haustieren. Durch die Überwindung der bürokratischen Hürden beim Grenzübertritt konnten die Menschen und Tiere schneller in Sicherheit gebracht werden.
Mittlerweile wurden die Ausnahmeregelungen vom Bund beendet, weshalb seit Juni bzw. Juli 2023 (je nach Bundesland) nun wieder die ursprünglichen, oben genannten Bestimmungen gelten.
Mit offenen Armen und helfenden Händen
Seit dem Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine stehen wir von der Welttierschutzgesellschaft fest an der Seite der Tiere und ihrer Halter*innen, um Hilfe zu leisten. So gewährleisteten die von uns unterstützten Organisationen u.a. die Aufnahme der Tiere aus der Ukraine in der EU,indem sie z.B., Tiere chippen, registrieren, gegen Tollwut impfen, EU-Heimtierausweise ausstellen und individuell notwendige Quarantänemaßnahmen sicherstellen.
Seit 2023 unterstützen wir auch Einsätze in der Ukraine selbst – insbesondere die Versorgung und Evakuierung notleidender Tiere aus den Frontgebieten. Einen Überblick über unsere laufenden und bisherigen Nothilfen und die Möglichkeit, diese Arbeit zu unterstützen, finden Sie hier: https://welttierschutz.org/nothilfen-ukraine/.