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40.000 Unterschriften für das BMZ

Innerhalb nur weniger Wochen hat die Welttierschutzgesellschaft gemeinsam mit 40.000 Menschen den deutschen Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller mit einer Eil-Petition dazu aufgefordert, sich bei den Vereinten Nationen für Tierschutz einzusetzen. Eingang in die UN-Diskussion fand das Thema leider nicht.

Das Hochrangige Politische Forum der Vereinten Nationen überprüft einmal im Jahr den Umsetzungsstand der weltweiten Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der 2030-Agenda. Bisher werden Tierschutzkriterien in keinem der 17 Nachhaltigkeitsziele erwähnt. Das diesjährige Treffen der Vereinten Nationen im Juli wäre eine gute Chance für Deutschland gewesen, das Thema Tierschutz auf die 2030-Agenda zu bringen.

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„Nachhaltigkeits-Champion Deutschland“ – Wo bleibt der Tierschutz?
Die Vereinten Nationen betonten beim diesjährigen Treffen des Hochrangigen Politischen Forums, dass die Umsetzung der 2030-Agenda von der Staatengemeinschaft zielstrebiger und mit mehr Entschlossenheit angegangen werden müsse. In der Schlusserklärung wird Armut als Hauptursache von Hungers hervorgehoben, weshalb es wichtig sei, nachhaltige Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut zu ergreifen. Dabei solle die Staatengemeinschaft auf nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssysteme setzen, die die natürlichen Ressourcen schützen, verbessern und wiederherstellen. Tiere in der Landwirtschaft, ganz zu schweigen deren Schutz, wurden hier allerdings nicht erwähnt. Somit fand das Thema Tierschutz erneut keinen Einzug in die weltweite 2030-Agenda.

Der Parlamentarische Staatssekretär des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Thomas Silberhorn lobte Deutschland zum Abschluss des Hochrangigen Politischen Forums als „Nachhaltigkeits-Champion“. Wenn es nach den 40.000 Menschen ginge, die unsere Eil-Petition für Tierschutz in der 2030-Agenda unterzeichnet haben, hätte dies auch ein Bekenntnis Deutschlands zum Schutz der Tiere in der Entwicklungspolitik beinhaltet.

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BMZ reagiert auf Petition
In einem Antwortschreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf unsere Forderung, Tierschutz in der 2030-Agenda zu verankern, wird darauf hingewiesen, dass sich das BMZ für eine nachhaltige und umweltschonende Tierhaltung auf kleinbäuerlichen Betrieben in Entwicklungsländern einsetzen und dass es um eine artgerechte Tierhaltung mit Impfschutz und ohne den Einsatz von Antibiotika gehen würde. Allerdings wird nicht näher erläutert, wie das BMZ dies umsetzt. Auch steht eine kleinbäuerliche Haltung nicht per se für ein hohes Maß an Tierwohl.

Des Weiteren wird aufgezählt, dass das BMZ verschiedene Tierschutzstandards wie die der Weltbank oder World Organisation for Animal Health achte. Aber auch hier wird nicht weiter auf Inhalte eingegangen oder inwiefern die Achtung der Standards in der täglichen Arbeit des BMZ tatsächlich eine Rolle spielt.

Die Welttierschutzgesellschaft setzt sich dafür ein, dass Tierschutzstandards zukünftig Einzug in die Entwicklungspolitik halten und bei der Auswahl und Umsetzung von Projekten zum Tragen kommen.

Hintergrund: Tierschutz hängt mit Armutsbekämpfung zusammen
Fast 80 Prozent der Armen der Welt leben in ländlichen Gebieten, in denen Menschen auf die Landwirtschaft als ihre wichtigste Einnahmequelle und für ihre Ernährung angewiesen sind. Weltweit werden daher Tiere wie Rinder, Hühner, Schafe und Ziegen zur Bekämpfung von Armut und Hunger in der Entwicklungspolitik eingesetzt. Das Tierwohl spielt dabei jedoch meist keine oder nur eine untergeordnete Rolle – mit weitreichenden Folgen für Tiere und Menschen.

Wird das Tierwohl missachtet, leiden die Tiere und auch den Menschen drohen viele Nachteile: Masteinbußen, wirtschaftliche Verluste und vor allem die Gefahr einer Krankheitsübertragung vom Tier auf den Menschen sind die möglichen Folgen.

Die Welttierschutzgesellschaft wird sich auch in Zukunft für den Tierschutz in der Entwicklungspolitik stark machen. Überall dort, wo Tiere eingesetzt werden, muss auch eine tiergerechte Versorgung gewährleistet sein. Konkret besteht die Welttierschutzgesellschaft darauf, dass beim Umgang mit Tieren die international anerkannten „Fünf Freiheiten“ der Tiere zum Einsatz kommen. Diese sind: die Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung, die Freiheit von Unbehagen, die Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit, die Freiheit von Angst und Leiden und die Freiheit zum Ausleben normalen Verhaltens.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema:

»Tierschutz im Weltzukunftsvertrag verankern
»Die Fünf Freiheiten der Tiere
»Die UN und ihre Nachhaltigkeitsziele

Quellen
»http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2017/juli/170720_pm_091_UNO-Konferenz-Agenda-2030-Ueber-40-Staaten-praesentieren-erstmals-Fortschrittsberichte/index.jsp
»https://undocs.org/E/HLPF/2017/L.2
»http://sdg.iisd.org/news/hlpf-2017-concludes-vnr-presentations-adopts-ministerial-declaration/