Die Forderung der Welttierschutzgesellschaft nach einem Verbot der betäubungslosen Enthornung von Milchkühen wurde durch das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft konstruktiv aufgenommen.
Eine Frage der Haltung

Die Forderung der Welttierschutzgesellschaft nach einem Verbot der betäubungslosen Enthornung von Milchkühen wurde durch das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft konstruktiv aufgenommen.
Den meisten Kälbern werden innerhalb der ersten sechs Lebenswochen ihre Hornansätze ausgebrannt. Eine Betäubung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, obwohl der Eingriff sehr schmerzhaft für das Tier ist. Begründet wird die Entfernung der Hornansätze mit den möglichen Verletzungen bei Tier und Mensch.