Tipps zum Reisen mit Tieren

Viele haben ihr Haustier auch im Urlaub am Liebsten an ihrer Seite. Das bestätigen auch die Ergebnisse unserer Umfrage, an der sich mehr als 1.000 Tierhalter*innen beteiligt haben. Ob Hund, Katze oder Kaninchen: Damit eine gemeinsame Reise für Halter*innen und Tier angenehm und stressfrei verlaufen kann, will diese gut vorbereitet sein. In unserem Blog haben wir hilfreiche Tipps von A bis Z aufgearbeitet, die das Für oder Wider einer Reise mit Tier betrachten und sowohl neuen als auch erfahrenen Tierhalter*innen Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung bieten.

WTG-Umfrage zeigt: Hunde sind oft auch treue Begleiter auf Reisen

Von den fast 1.200 Teilnehmer*innen unserer Umfrage zum Thema „Reisen mit Tieren“ gaben 58 % an, in diesem Jahr eine Reise mit ihrem Haustier zu planen. Darunter sind es vor allem die Hundehalter*innen, die das Tier auch auf Reisen fest einplanen (94 %). Lediglich vier Prozent gaben an, ihre Katze mit auf Reisen zu nehmen, was aufgrund der Ortsgebundenheit der Tiere durchaus die bessere Wahl sein kann. Andere Tiere spielten unter den Antworten der Tierhalter*innen unserer Umfrage kaum eine Rolle, wenn es darum geht, gemeinsam zu verreisen. So gaben nur knapp über 1% der Teilnehmer*innen an, Nagetiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen mit in den Urlaub zu nehmen.

Wie und wohin die Teilnehmer*innen unserer Umfrage reisen, haben wir in den folgenden Grafiken für Sie zusammengefasst:

Eine ausführliche Analyse der Umfrage-Ergebnisse haben wir hier für Sie aufbereitet: Ergebnisbericht Umfrage „Reisen mit Tieren“

Reisen mit Tier oder lieber eine Betreuung zu Hause organisieren?

Beide Varianten haben ihre Vor- sowie auch Nachteile und hängen sehr individuell sowohl vom Reiseplan selbst als auch von Tier und Halter*in ab. Ob eine Reise mit Tier oder die Betreuung zu Hause die bessere Lösung ist, sollte aus Tierschutzsicht immer davon abhängig gemacht werden, ob und wie gut die Bedürfnisse des Tieres auf der Reise berücksichtigt werden können.

Folgend einige Fragen, mit denen sich Tierhalter*innen im Vorfeld beschäftigen sollten und die bei der Abwägung für oder gegen eine Reise mit Tier helfen können, sind beispielsweise:

  • Leidet das Tier unter Trennungsangst?
  • Ist das Tier in der gesundheitlichen und psychischen Verfassung für eine Reise (ggf. Tierärzt*in konsultieren)
  • Bezieht das Tier seine innere Sicherheit stark aus Routinen oder ist es neugierig auf neue Eindrücke und Erlebnisse?
  • Kann die Versorgung des Tieres im Urlaub in den Tagesablauf eingeplant werden? (Füttern, gemeinsame Zeit, Spaziergänge, sichere Unterbringung etc.)
Wenn das Tier zu Hause bleibt…

Sollten Sie sich nach gründlichem Abwägen der Fürs und Widers dafür entscheiden, ohne Tier zu verreisen, so gilt es, die Betreuung Ihres Tieres für die Zeit Ihrer Abwesenheit zu organisieren. Hierfür möchten wir Ihnen die folgenden Überlegungen mit auf den Weg geben:

  • Sind die Kosten für eine*n Tiersitter*in leistbar?
  • Soll/ muss die Betreuung zuhause oder in einer Tierpension/ beim Tiersitter Zuhause stattfinden?
  • Bitte bedenken Sie, dass das Tier zu einer neuen Bezugsperson zunächst Vertrauen fassen muss.
  • Auch Sie als Tierhalter*in sollten Vertrauen und ein gutes Gefühl gegenüber der Person haben, die Ihr Tier während Ihrer Abwesenheit betreut.
  • Treffen Sie mit der betreuenden Person Absprachen für einen etwaigen Notfall

Wir zeigen Ihnen verschiedene Optionen auf, die Ihnen bei der Suche nach einer guten Betreuung Ihres Hundes oder Ihrer Katze helfen können – von professionell bis privat, für Spaziergänge oder längere Abwesenheiten: https://welttierschutz.org/tiersitter-finden/ 

Wer plant, sein Tier mit auf Reisen zu nehmen, tut dies, weil er/sie sich dafür als optimale Lösung für die Urlaubszeit entschieden hat. Das erfordert zwar unter Umständen auch den ein oder anderen Verzicht im Vergleich zu einem Urlaub ohne Tier, gleichzeitig können positive gemeinsame Erlebnisse aber die Bindung zwischen Tieren und Halter*in stärken.

Gut zu wissen: Grundsätzlich dürfen pro Person bei Reisen innerhalb der EU maximal 5 Tiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) mit.

Sollte die Entscheidung für eine Reise mit Tier fallen, ist es notwendig, sich mit ausreichend Vorlauf mit der Reiseplanung zu beschäftigen, damit die Reise – von der Abfahrt bis zur Heimkehr und auch bei unvorhergesehenen Zwischenfällen – eine positive Erfahrung für das Tier darstellt. Es gilt, sich detailliert mit dem Ablauf der Reise sowie den Gegebenheiten und rechtlichen Bestimmungen am Urlaubsort auseinanderzusetzen und die individuellen Bedürfnisse des Tieres in den Fokus zu stellen. Folgende Punkte sollten Ihnen dabei als Orientierung dienen:

A bis Z zum Reisen mit Tieren

A wie Auto

Für viele Tierhalter*innen stellt das Auto oder Wohnmobil das Verkehrsmittel der Wahl dar. Doch worauf ist bei langen Autofahrten zu achten, damit diese für das Tier stressfrei und angenehm verläuft?

  • Autofahren vor langer Reise üben bzw. das Tier daran gewöhnen
  • Sich damit auseinandersetzen, wie das Tier sich am besten beruhigt/ entspannt (z.B. beruhigende Musik, Abdunkeln der Transportbox)
  • Beim Ein- und Aussteigen auf die Sicherheit des Tieres achten
  • Tier rechtzeitig auf den Transport vorbereiten (z.B. an die Transportbox gewöhnen)
  • Sicherer Transport: Transportbox sichern, Hund mit entsprechendem Geschirr (niemals am Halsband) anschnallen
  • Bei höheren Temperaturen (ab 20 Grad im Schatten) das Tier nicht allein im Fahrzeug lassen
  • Schutz vor Sonneneinstrahlung auch während der Fahrt sicherstellen
  • Risiko der Übelkeit verringern und vor Fahrtantritt nicht viel füttern
  • ausreichend Wasser bereithalten
  • Pausen einplanen (auf Bedürfnisse des Tieres anpassen)

Zusätzlich für Hundehalter*innen:

  • Autobahnrastplätze sind oft laut und gefährlich, daher: auch mal von der Autobahn abfahren und ein stilles Plätzchen (z.B. Feldweg) suchen
  • Während der Pausen mit dem Hund bewegen, um dem Tier einen Ausgleich zum Transport zu bieten.

B wie Beruhigung

Ob Auto-, Zug- oder Flugreise: Für alle, die mit Tieren auf Reisen gehen ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld damit auseinanderzusetzen, wie das Tier auf möglicherweise notwendige Beruhigungsversuche reagiert. So lassen sich einige Tiere in akuten Stresssituationen durch Streicheln beruhigen, doch als permanentes Beruhigungsmittel auf Reisen ist dies kaum realisierbar und kann sogar kontraproduktiv sein. Es empfiehlt sich, den Bereich, in dem das Tier sich während der Reise aufhält (vorschriftsmäßig gesichert auf der Autorückbank oder – auch bei Reisen mit dem Zug oder dem Flugzeug – in der Transportbox) möglichst reizarm zu halten, was beispielsweise durch abdunkeln erreicht werden kann. Im Vorfeld der Reise kann dem Tier Unruhe erspart werden, indem es während des Packens oder Beladens des Autos in einem separaten Raum verweilt.

Rescue-Tropfen können sinnvoll sein, wenngleich derzeit tiermedizinisch keine Wirkungsmechanismen belegt werden konnten. Es gibt durchaus Halter*innen, die ihre Tiere nach Gabe der Tropfen als weniger ängstlich und gestresst wahrnehmen.

Anders sieht es bei einer schulmedizinischen Behandlung aus. Hier sollte immer ein*e Tierärzt*in, idealerweise mit Fachgebiet Verhaltensphysiologie, zu Rate gezogen werden. Denn die zur Verfügung stehenden Mittel wirken unterschiedlich stark und müssen immer an den Zustand des Tieres angepasst sein. Es empfiehlt sich schon früh genug, mindestens aber einen Monat vor Reiseantritt, eine*n Tierärzt*in aufzusuchen, um sich beraten zu lassen.

Keine Beruhigungsmittel bei Reisen im Frachtraum!
Bei Flugreisen, bei denen der Hund im Frachtraum befördert werden muss, können wir nur dringend davon abraten, Beruhigungsmittel zu verabreichen. Denn solche Medikamente können zu Übelkeit und lebensbedrohlichen Kreislaufprobleme führen, während niemand da ist, der sich um das Tier kümmern kann. Außerdem nehmen durch Beruhigungsmittel ruhig gestellt Hunde ihre Umgebung – in diesem Fall ungewohnte Umgebung, fremde Menschen, Geräusche und Lärm – weiterhin wahr, sind aber nicht in der Lage, darauf zu reagieren. Dieser Zustand kann für den Hund besonders stark belastend sein.

F wie Flugzeug

Die Beförderung eines Tieres im Flugzeug stellt den oder die Halter*in vor wesentliche tierschutzrelevante Herausforderungen. Die Tiere sind extremen Reizen ausgesetzt und dürfen entsprechend der Beförderungsbedingungen oftmals nicht gemeinsam mit ihren Halter*innen reisen, sondern werden allein im Frachtraum befördert. Die wenigsten Tiere sind mit einer solchen Situation vertraut. Sollte dennoch auf dieses Verkehrsmittel zurückgegriffen werden, sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Mit dem oder der Tierärzt*in sprechen, ob das Tier für einen Flug geeignet ist
  • Bei der Airline prüfen, ob die Mitnahme von Tieren erlaubt ist (einige Rassen sind unter Umständen nicht erlaubt)
  • In Erfahrung bringen, ob das Tier mit in der Kabine befördert wird oder im Frachtraum reisen muss (je nach Größe und Gewicht können die Beförderungsbedingungen variieren). Eine Reise im Cargo ist für die meisten Tiere anstrengend und stressbehaftet (Trennung vom Menschen, Geräusche etc.)
  • Transportbestimmungen der einzelnen Airlines beachten (z.B. Anforderungen an Transportbox etc.)
  • Tiertransport bei den Airlines rechtzeitig anmelden (am besten direkt beim Kauf des eigenen Tickets)
  • Tier rechtzeitig auf den Flug vorbereiten (an die Transportbox gewöhnen)
  • Rechtzeitig vor Ort sein

Zuätzlich für Hundehalter*innen:

  • Vor dem Flug lange Gassi Runde gehen
  • Entsprechend der individuellen Bedürfnissen des Tieres, den Hund entweder außerhalb der Transportbox beruhigen oder, wenn er sich dort sichtbar wohler und sicherer fühlt, in der Box lassen.

Gut zu wissen: Bei den meisten Fluggesellschaften müssen Hunde bereits ab einem Gewicht von acht Kilogramm im Frachtraum reisen.

H wie Haftpflicht

Ob Zuhause oder auf Reisen: Empfehlenswert ist in jedem Fall eine Tierhalter*innen- oder Hundehaftpflichtversicherung. Eine normale Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden durch Kleintiere ab (z.B. Katzen und Vögel). Für Hundehalter*innen empfiehlt sich zusätzlich eine Hundehaftpflicht – diese greift nämlich nicht nur, wenn der Hund beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht hat, sondern auch, wenn der Hund das Sofa in der Ferienunterkunft beschädigt hat. Es gilt dabei auf Versicherungsdetails zu achten, wie beispielsweise eine eingeschränkte oder keine Haftung bei Verkehrsschäden, wenn der Hund nicht angeleint war oder ein eventuelles Zeitlimit des Versicherungsschutzes im Ausland. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, die Versicherung vor einer Reise anzupassen oder zu wechseln.

I wie Impfung

Hunde und Katzen können sich durch den Kontakt zu anderen Tieren oder der Umgebung mit Krankheiten anstecken, die manchmal sogar tödlich verlaufen können. Während es in Deutschland lediglich Impfempfehlungen gibt, sind bei Auslandsreisen einige Impfungen verpflichtend.

Innerhalb von Deutschland

  • Hunde

Entsprechend der aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) (Stand Januar 2021) wird empfohlen, dass Hunde immer durch eine Impfung gegen Leptospirose, Parvovirose und Staupe geschützt sein sollten. Weitere Impfungen, die bei der 5-Fach-Impfung in Kombination mit den oben genannten verabreicht werden, richten sich gegen Zwingerhusten und ansteckende Leberentzündung und sind ebenso wichtig.

  • Katzen

Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt, dass Katzen grundsätzlich gegen die schwerwiegendsten Erkrankungen, an denen sie sich unabhängig ihrer Haltungsform infizieren können, zu jeder Zeit geschützt sein sollten: Bei der Katze gilt das für Katzenschnupfen (Felines Herpesvirus, Felines Calicivirus, RC) und Katzenseuche (Panleukopenie, P).

Außerdem sind für Phasen mit erhöhter Infektionsgefahr (z. B. dem Aufenthalt in einer Tierpension) oder wenn es die Haltung erfordert (z. B. bei freilaufenden Katzen) Impfungen gegen Bordetella bronchiseptica, Chlamydien, Feline Infektöse Peritonitis (FIP), Katzenleukämie (FeLV), Pilzinfektionen und Tollwut zu empfehlen.

  • Nager und Hasenartige
    Für Nager, Kaninchen, Hamster und Co. empfiehlt die Ständige Impfkommission die Impfung gegen das Myxomatosevirus und das Rabbit-Haemorrhagic-Disease-Virus (RHD)Impfungen bei Meerschweinchen sind nicht üblich.

Im EU-Ausland

Bei Reisen innerhalb der EU ist die Tollwutimpfung für Hunde, Katze und Frett­chen verpflichtend. Im Falle einer Grundimmunisierung muss die erste Impfung spätestens drei Wochen vor der Reise erfolgt sein. Welpen dürfen frühestens mit 12 Wochen gegen Toll­wut geimpft werden, folg­lich können sie erst ab einem Alter von 15 Wochen reisen. In einigen Ländern ist zudem eine Impfung gegen Bandwürmer notwendig, die im Heimtier­ausweis einge­tragen sein muss.

Wer mit anderen Haustieren wie Vögeln, Reptilien, Nagetieren oder Kaninchen in ein EU-Land reisen möchte, kann sich hier über die entsprechenden nationalen Einreisevoraussetzungen informieren: https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/ms-websites_en (in englischer Sprache).

K wie Kennzeichnung

Jedes Jahr gehen viele Tiere verloren oder finden nicht mehr nach Hause zurück. Sind sie nicht gekennzeichnet und registriert, können sie ihren Halter*innen nicht zugeordnet werden. Dann kommen sie meist in ein Tierheim. Die Kennzeichnung und Registrierung bieten dem Tier im Falle des Entlaufens zuverlässigen Schutz. Zusätzlich empfehlen wir, das Tier mit einer Marke mit gültiger Handynummer inklusive lokaler Vorwahl zu versehen.

Wichtig: Um ein entlaufenes Tier – im In- sowie Ausland – der oder dem Halter*in zuordnen zu können und es mit diesem wiedervereinen zu können, ist es unbedingt empfehlenswert, das Tier mit der Transpondernummer seines Chips zu registrieren. In Deutschland bietet der Verein TASSSO e.V. ein solches Register an: https://www.tasso.net/Tierregister/Tier-registrieren

Das Portal EuroPetNet, dem neben Tasso die Heimtierregister vieler weiterer europäischer Länder angeschlossen sind, macht es möglich, die Zuordnung von Tier und Halter*in auch über die nationalen Grenzen hinweg nachzuverfolgen: https://www.europetnet.com/

Innerhalb von Deutschland

  • Hunde

Jedes Bundesland in Deutschland hat eigene Vorgaben zur Kennzeichnung von Hunden, da Hundeverordnungen beziehungsweise Hundegesetze Ländersache sind. Ob und wann das Kennzeichnen durch Chip oder Tätowierung von Hunden Pflicht ist, ist in den verschiedenen Bundesländern daher unterschiedlich geregelt – unter Umständen erlassen auch Städte oder Landkreise eigene Vorgaben.

  • Katzen

Für Katzen innerhalb von Deutschland gibt es keine bundesweite Kennzeichnungspflicht.
Mit der letzten im Jahr 2013 in Kraft getretenen Novellierung des Tierschutzgesetzes jedoch können nach § 13b die Bundesländer eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht aussprechen. Diese Ermächtigung können die Ländern auf andere Behörden, somit auch auf die Kommunen übertragen. Viele Städte und Gemeinden haben bereits Kastrations- oder Katzenschutzverordnungen erlassen, die festlegen, dass Freigängerkatzen gechippt, registriert und kastriert werden müssen.


Im EU-Ausland

Hunde, Katzen und Frettchen müssen für Reisen innerhalb der EU gechippt sein. Diese Pflicht gilt für alle Tiere, die ab dem 3. Juli 2011 erstmals gekennzeichnet wurden. Hatte das Tier vor diesem Stichtag eine Tätowierung als Kennzeichnung, muss es – sofern diese noch gut lesbar ist –  nicht neu gechippt werden.

Für eine Reise innerhalb der EU müssen Hunde, Katzen und Frettchen zudem einen EU-Heimtierausweis vorweisen. Er enthält u.a. die Chipnummer des Tieres sowie den Nachweis der Tollwutimpfung, die für Auslandsreisen verpflichtend ist. Den Ausweis stellen Tierärzt*innen aus.

Für andere Haustiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen gilt hingegen weder Chippflicht noch brauchen sie einen Heimtierausweis.

M wie Mikrochip

siehe auch: »K wie Kennzeichnung

Die Kennzeichnung eines Hundes oder einer Katze erfolgt durch einen reiskorngroßen Mikrochip, der einen 15-stelligen Zahlencode enthält und dem Tier unter die Haut gespritzt wird. Dieser Vorgang ist für das Tier kaum schmerzhaft und findet daher ohne Narkose statt. Anschließend ist es wichtig, dass die Daten in ein Tierregister eingetragen werden. Dort wird der Zahlencode gemeinsam mit den Kontaktdaten der Halterin oder des Halters in einer Datenbank gespeichert. Erst dann kann das Tier im Falle des Entlaufens zugeordnet werden. Tierheime, Tierarztpraxen sowie oftmals die Polizei verfügen über Lesegeräte, um den Zahlencode zu erfassen.

N wie Notfall

Für alle, die mit einem Tier verreisen, ist es in jedem Fall ratsam, sich im Vorfeld die Kontaktdaten eines Tierarztes/einer Tierärztin vor Ort oder gar entlang der geplanten Reiseroute zu notieren, um im Notfall schnell handeln zu können. Dabei kann es auch hilfreich sein, in der entsprechenden Landessprache danach fragen zu können.

Für den Notfall wappnen: Wo finde ich eine*n Tierärzt*in? 

R wie Reiseapotheke

Grundsätzlich empfiehlt es sich, sich an den Inhalten eines klassischen PKW-Notfallkoffers zu orientieren und zudem eine Zeckenzange, selbsthaftende elastische Binden und eine kleine Taschenlampe mitzuführen. Bei Unsicherheiten über das Wohlbefinden des Tieres, Verletzungen oder Krankheiten sollte in jedem Fall eine Tierpraxis aufgesucht werden.
Das Bereithalten einer umfangreichen Reiseapotheke ist in der Regel dann notwendig, wenn ein Aktivurlaub in der Natur, fernab einer tiermedizinischen Versorgungsmöglichkeit, geplant ist. In diesem Fall sollte die Reiseapotheke bzw. der Notfallkoffer zusätzlich folgende Dinge beinhalten:

 Checkliste Reiseapotheke

  • Einmal-Handschuhe
  • Pinzette
  • Zeckenzange
  • Zwei bis drei Gaze-Mullbinden
  • Sterile Kompressen und Gaze-Tupfer
  • Sauberes Stofftuch
  • Heftpflaster
  • Verbandswatte
  • Selbsthaftende elastische Binden
  • Taschenlampe
  • Hautdesinfektionsspray
  • Desinfektionslösung (z.B. Jod-Lösung)
  • Aktivkohle, als Kohle-Tabletten, -Pulver oder -Compretten (u.a. bei Vergiftungen, starkem Durchfall)
  • Elektrolyt-Tabletten bei starkem Durchfall – als Zusatz für das Trinkwasser zum Ersatz des Mineralienverlustes
  • Einmalrasierer – um ggf. einen Fellbereich ausrasieren zu können
U wie Unterkunft

Für alle, die ihren Urlaub nicht ausschließlich im Wohnmobil, im Zelt oder im Freien verbringen, ist die Auswahl einer tierfreundlichen Unterkunft ein wichtiger Punkt der Reiseplanung. Grundsätzlich sollte es – zumindest innerhalb von Deutschland – nicht allzu schwer sein, eine Unterkunft zu finden, die Tiere genehmigt. Auf den gängigen Portalen im Internet ist es oft möglich, nach der Option „Haustier“ zu filtern. Folgende Punkte sollen jedoch bedacht und im Vorfeld geklärt werden:

  • Das Mitbringen eines Tieres muss vorher angekündigt werden
  • Bei einigen Unterkünften ist die Anzahl an Haustieren begrenzt
  • Einige Unterkünfte genehmigen nur kleine bis mittlere Hunde und keine Katzen
  • In der Regel werden Tagespauschalen für Tiere berechnet sowie in Ferienhäusern und -wohnungen eine angepasste Endreinigung
  • Kein Zugang für Dritte, insbesondere wenn das Tier allein ist.

Zu bedenken: Die Urlaubsunterkunft oder ein ausgewählter Bereich davon, sollte dem Tier einen sicheren Rückzugsort bieten können, an dem es bei Bedarf auch einmal für einige Zeit allein bleiben kann – beispielsweise bei Aktivitäten, bei denen das Tier nicht begleiten kann. Es ist wichtig, dass es sich hier möglichst wohlfühlt und ungestört ist. Besonders wichtig ist es, dass das Tier in der Abwesenheit der oder des Halter*in keinesfalls durch Dritte (z.B. Reinigungspersonal) gestört wird.

V wie Verkehrsmittel

Bei der Auswahl des Reiseziels empfiehlt es sich, sowohl an die Anreise als auch Abreise zu denken. Während einige Tiere beispielsweise gern Auto oder Wohnmobil fahren, bedeutet diese für andere enormen Stress: Sie können regelrecht reisekrank werden, zittern und leiden unter Übelkeit. Zug- und Flugreisen stellen Halter*innen und Tiere im Vergleich zur Reise mit dem Auto oder Wohnmobil unter Umständen vor tierschutzrelevante Herausforderungen.

W wie Wetter

Extreme Temperaturen können Tieren unter Umständen zu schaffen machen. Sowohl bei starker Hitze als auch Kälte, sollten daher einige grundlegende Dinge bedacht werden.

Hitze und Sonne

  • Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung
  • Ausreichend frisches Wasser
  • Für Abkühlung sorgen beispielsweise Badegelegenheiten sowie feuchte und kühlende Unterlagen
  • Einige Tiere reagieren empfindlich auf Wetterumschwünge und Klimawechsel

Zusätzlich für Hundehalter*innen:

  •  Mittagshitze meiden. Längere Gassirunden entweder in der Morgen- oder Abendstunden einplanen.
  • Heiße Pflastersteinen und Asphaltstraßen meiden, denn sie können zu Verbrennungen der Pfoten führen.
  • Kleinere Futterrationen geben

Auf keinen Fall sollte das Auto als Unterbringung – beispielsweise während eines Museumsbesuchs – genutzt werden. Insbesondere im Sommer droht hier Lebensgefahr!

Kälte und Eis

Zwar sind Tiere wie Hunde und Katzen durch ihr Fell gut auf Kälte eingestellt, doch bei besonders niedrigen Temperaturen sollten dennoch einige Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Das Tier sollte also nur so lange im Freien gelassen werden, wie es sich sichtlich wohlfühlt. Sobald das Tier beginnt zu zittern, sollte es an einen wärmeren Ort gebracht werden. Kurzhaarige Hunde beispielsweise können ggf. mit einem Hundepullover oder -mantel geschützt werden. Die Pfoten von Hunden und Katzen sollten vor Streusalz und der Bildung von Eisklumpen geschützt werden, beispielsweise durch das Stutzen des Fells zwischen den Ballen und das Einreiben mit Vaseline oder Melkfett

Z wie Zug

Anders als beim Reisen im Auto kann die Beförderung eines Tieres im Zug den oder die Halter*in vor wesentliche tierschutzrelevante Herausforderungen stellen. Neben dem Wohlbefinden des Tieres gilt es auch, sich mit den Beförderungsbedingungen für den Transport von Tieren auseinanderzusetzen. Unsere Tipps:

  • Prüfen, ob das Tier bei dem Zugunternehmen mitgeführt werden darf
  • Entsprechende Fahrkarte kaufen
  • Über die Transportbedingungen für Tiere im Zug informieren (Leinenpflicht, Maulkorb)
  • Damit auseinandersetzen, wie das Tier sich am besten beruhigt und entspannt
  • Das Tier im Vorfeld an Reisebedingungen gewöhnen (z.B. Transportbox, Maulkorb)
  • Rechtzeitig vor Ort sein
  • Auf andere Passagiere Rücksicht nehmen
  • Ausreichend Wasser bereithalten

Zusätzlich für Hundehalter*innen:

  • Im Vorfeld der Reise einige Male zum Bahnhof gehen, damit der Hund die Umgebung und Geräusche kennenlernen kann
  • Den Hund an das Zugfahren gewöhnen, indem auf kurzen Strecken geübt wird
  • Vor Reiseantritt eine große Gassirunde gehen
  • Kotbeutel für den Notfall dabeihaben
  • Decke oder vertrauten Gegenstand mitnehmen

Gut zu wissen: Kleine Hunde und andere kleine Haustiere (bis zur Größe einer Hauskatze), die ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) untergebracht sind, dürfen laut Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn im Fernverkehr kostenlos reisen. Für größere Hunde wird ein Ticket benötigt, Zu beachten ist auch, dass der Hund immer vor/unter/neben dem Sitzplatz sitzen oder liegen muss. Eine eigene Sitzplatzreservierung steht für Hunde nicht zur Verfügung. Detaillierte Informationen zum Reisen mit Tieren im Nah- und Fernverkehr sowie auf internationalen Reisen und zur Buchung des entsprechenden Tickets finden Sie hier: https://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/hunde.shtml
Es gilt, je nach Reiseziel und –route die Bedingungen mit Tier im Zug außerhalb der Strecken der Deutschen Bahn zu recherchieren.

Tipps zum Reisen mit Tieren
Tipps zum Reisen mit Tieren

Wir hoffen, dass unsere Tipps Ihnen die bestmögliche Hilfestellung für eine tiergerechte Reiseplanung bieten und wünschen allen Tierhalter*innen, die sich für eine Reise mit Tier entscheiden, eine wunderbare und entspannte gemeinsame Zeit – für Mensch und Tier.