Reisen mit Hund in Deutschland

Von allen Teilnehmer*innen unserer Umfrage, die angaben, in diesem Jahr mit Tier in den Urlaub zu fahren, planen 94 Prozent eine Reise mit Hund. Deutschland steht dabei als Reiseziel besonders hoch im Kurs. Für all jene Hundehalter*innen haben wir daher – neben unserem »A bis Z des Reisens mit Tieren – eine interaktive Karte erstellt, die einen Überblick über die geltenden Regelungen (wie z. B. Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Kennzeichnungspflicht) in den einzelnen Bundesländern sowie Tipps zum Verhalten mit Hund in Nationalparks, Naturschutzgebieten und Co. gibt.

Recherche und Mitarbeit: Marie Gewalt (Praktikantin), Cindy Nyanzi (Bundesfreiwilligendienstleistende)

Gemeinsame Aktivitäten stärken die Bindung zwischen Mensch und Hund. Eine Reise kann hierfür die ideale Gelegenheit sein – vorausgesetzt Frauchen und Herrchen sind gut vorbereitet. Das beginnt damit, dass die Bedürfnisse des Tieres gekannt und berücksichtig werden – auch angesichts teilweise einschränkender Vorschriften am Urlaubsort. Wie diese in den jeweiligen Bundesländern geregelt sind, haben wir in der folgenden Karte  zusammengefasst:

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Kommunen zum Teil eigene Regeln und Auflagen für Hundehalter*innen anordnen. Eine Auseinandersetzung mit den spezifischen Bedingungen am Urlaubsort ist also zusätzlich unbedingt zu empfehlen.

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Mit dem Hund auf Reisen

Ob beim Aufenthalt am Strand, einer Wanderung in den Bergen oder durch Wälder – die Möglichkeiten, die Natur gemeinsam mit Hund zu genießen sind vielfältig. Nationalparks und Naturschutzgebiete bieten oftmals besonders schöne Naturerlebnisse, haben jedoch besondere Regelungen für das Mitführen von Hunden. Und auch außerhalb der Gebietet sollte man sich an einige grundlegende Dinge halten, die wir im Folgenden – auch als Checklisten – für Sie zusammengefasst haben.

im Nationalpark

Bei Nationalparks handelt es sich um ökologisch besonders wertvolle und schützenswerte Gebiete, die als nationales Kulturerbe gelten und gemäß § 24 Abs. 1 BNatSchG einheitlich zu schützen sind. Gleichzeitig dienen Nationalparks aber als Erholungsgebiete und sind von touristischer Relevanz

Im Nationalpark steht der Schutz der wild lebenden Tiere im Vordergrund, daher besteht hier innerhalb Deutschlands grundsätzlich Leinenpflicht. Planen Sie einen Besuch mit Hund in einem Nationalpark, ist es ratsam, sich im Voraus zudem über individuelle Regeln des Parks zu informieren, wie z.B. Verbote von Hunden in bestimmten Bereichen des Nationalparks, Maulkorbpflicht etc..

Im Folgenden haben wir eine Auswahl an weiterführenden Informationen zu den Regeln für das Mitführen von Hunden in einigen Nationalparks in Deutschland zusammengestellt:

 

Baden Württemberg:

Bayern:

 Brandenburg:

Hamburg:

Hessen:

Mecklenburg-Vorpommern:

Niedersachsen:

Nordrhein-Westfalen:

Rheinland-Pfalz:

Saarland:

Sachsen:

Sachsen-Anhalt:

Schleswig-Holstein:

Thüringen:

im Naturschutzgebiet

Bei Naturschutzgebieten handelt es sich um Gebiete, die einem besonderen Schutz unterliegen, weil es dort Biotope mit seltener Flora und/oder Fauna. In der Regel dürfen Hunde in Naturschutzgebieten an einer Leine mitgeführt werden. In einigen Gebieten ist das Mitführen von Hunden allerdings grundsätzlich verboten. Es gilt, die genaueren Bestimmungen vor Ort zu beachten.

 

im Wald

Die Leinenpflicht beim Mitführen von Hunden im Wald ist nicht bundeseinheitlich geregelt. So gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen keinen generellen Zwang. In Bremen, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen dürfen Hunde außerhalb der Schonzeit nur auf den vorgesehenen Waldwegen ohne Leine laufen. In allen nicht genannten Bundesländern gilt ganzjährig eine Leinenpflicht für Hunde im Wald.

Darüber hinaus sind mögliche zusätzliche Bestimmungen zu beachten. Diese können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/hunde-im-wald

auf Wanderungen und in den Bergen

In vielen Regionen gibt es eine große Auswahl an naturnahen Landschaften, die zu ausgiebigen Wanderungen (auch mit Hund) einladen. Eine gemeinsame Wanderung, auf der neue Eindrücke und Erfahrungen gesammelt werden, kann für Hund und Halter*in eine großartige Erfahrung sein und die Bindung stärken. Im Grunde genommen kann jeder ausgewachsene, gesunde Hund mit guter Grundkondition sein Herrchen oder Frauchen auf einer Wanderung begleiten. Wichtig dabei ist, dass bereits bei Planung der Wanderroute auf die individuelle Kondition des Hundes Rücksicht genommen und der Hund nicht überfordert wird.

Neben den lokalen Bestimmungen zur Leinenpflicht etc. gilt es, einige weitere Dinge zu bedenken, damit die gemeinsame Tour auch für den Vierbeiner zum Vergnügen wird:

Checkliste für Wanderungen mit Hund

  • Bei der Planung der Wanderroute darauf achten, dass der Hund nicht überfordert wird
  • Sehr steinige Wege und steile Pfade meiden
  • Über Leinenflicht informieren und im Vorfeld an ein sicheres Geschirr gewöhnen
  • Regelmäßige (Trink-) Pausen einplanen
  • Den Hund vor starker Sonneneinstrahlung schützen
  • Sich über lokale wildwachsende Giftpflanzen und lokale Gifttiere informieren
  • Besonders bei Elektrozäunen aufpassen und den Hund nicht zu nah heranlassen
  • Bei der Begegnung mit Weidetieren stets einen großen Abstand zu den Tieren einhalten.

Gefahr Kuhweide: Kuhweiden sollten möglichst umgangen werden. Wenn doch eine Kuhweide durchquert werden muss, sollte dies unbedingt ruhig und ohne Hektik gesehen. Kommt es dennoch zu einem Angriff, unbedingt den Hund von der Leine lassen! So ist er schnell genug, um vor der Kuh zu fliehen und kann auch die Aufmerksamkeit dieser vom Wanderer weglenken. Zur Vorbereitung eines Ausflugs in die Natur empfehlen wir, sich einen Überblick über lokale wildwachsende Giftpflanzen und Gifttiere zu verschaffen. Zudem ist es ratsam, sich über die Verfügbarkeit natürlicher und sauberer Quellen zu informieren. Gibt es diese nicht, muss ausreichend Wasser für den Hund mitgeführt werden.

am Strand

Ob Hunde mit an den Strand dürfen oder nicht und wie die Bestimmungen zum Leinenzwang am jeweiligen (Hunde-) Strand aussehen, ist sehr ortsabhängig. Informieren Sie sich im Vorfeld über die aktuellen Regelungen der jeweiligen Gemeinde.

Hundestrände sind in der Regel entsprechend ausgeschildert. Aber selbst hier kann unter Umständen Leinenzwang gelten. Zudem gibt es vielerorts unterschiedliche Regeln in Haupt- und Nebensaison. Im Herbst und Winter (Nebensaison) dürfen vielerorts Hunde auch an Strände, die nicht als Hundestrände ausgewiesen sind, so beispielsweise auf Rügen, wo dann auch keine Leinenpflicht an den Stränden gilt.

Wichtig ist, dass Hundehalter*innen jederzeit sicherstellen, dass sich der Hund am Strand (insbesondere bei großer Hitze) wohl fühlt und ausreichend Schatten findet – z.B. auch durch Zelte.

Checkliste für den Strandbesuch mit Hund

  • Leinenzwang – unter Umständen auch am Hundestrand – prüfen und einhalten
  • Beaufsichtigung des Hundes zu jeder Zeit
  • Fremden Menschen gegenüber Abstand wahren und Umgebung im Blick behalten
  • Kotbeutel mitnehmen
  • Den Hund nur ins Wasser lassen, wenn dieser körperlich und gesundheitlich fit ist
  • Gegebenenfalls das Schwimmen vorher üben
  • Den Hund nicht dazu drängen, ins Wasser zu gehen
  • Strandmuscheln oder Sonnenschirme aufstellen, um Schatten zu bieten
  • Hitze der Mittagssonne vermeiden
  • Ausreichend Trinkwasser bereithalten (nimmt der Hund Salzwasser auf, kann er einen erhöhten Flüssigkeitsbedarf haben)
  • Bei Temperaturen über 25 Grad ist von einem längeren Strandaufenthalt mit Hund abzuraten

Wichtig: Ob im Nationalpark, Naturschutzgebiet, Wald oder Strand: Grundsätzlich müssen Hundehalter*innen darauf achten, dass wildlebende Tiere durch ihren Hund zu keinem Zeitpunkt und in keiner Weise gestört werden!

in der Stadt

Wer eine Städtereise mit Hund unternehmen möchte, sollte sich im Vorfeld nicht nur über die ortsabhängigen Regelungen zu Leinen- und Maulkorbpflicht informieren, sondern auch die Reisezeit und die Aktivitäten sorgsam planen. Grundsätzlich sollte für eine Städtereise mit Hund nicht der Hochsommer gewählt werden, wenn die Städte mit Touristen gefüllt sind und sich der Asphalt stark erhitzt.

Achten Sie darauf, dass die Bedürfnisse Ihres Hundes erfüllt werden, indem Sie neben der Stadttouren auch ausführliche Spaziergänge und ausgleichende Ausflüge in die Natur einplanen. Und nehmen Sie Rücksicht auf die individuellen Ansprüche Ihres vierbeinigen Begleiters, beispielsweise bei besonders geräuschempfindlichen, stressanfälligen Hunden.

Checkliste für Städtereisen mit Hund

  • Gute Vorbereitung: informieren über Hundeauslaufmöglichkeiten, Leinenpflicht, Hundefreundlichkeit an Sehenswürdigkeiten etc.
  • Erst Auslauf, dann Sightseeing: Städtereisen so planen, dass Hund und Mensch Spaß haben
  • Viel laufen statt mit dem Hund auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen
  • Falls öffentliche Transportmittel genutzt werden, dann Regeln beachten (Maulkorb, Leinenpflicht etc.) und den Hund vorher schon an das Bahn-/ Busfahren gewöhnen, niemals zwingen
  • Auch mal Ausflüge in die Natur machen
  • Stadtführung mit Hund: In manchen Städten gibt es Stadtführungen speziell für Hundebesitzer
  • Grundsätzlich ratsam: Den Hund in fremder Umgebung an der Leine führen, auch wenn keine Leinenflicht herrscht. Hunde, die sonst ohne Leine laufen, vorher daran gewöhnen und besser ein Geschirr verwenden.
  • Rücksicht gegenüber anderen Passanten
  • Wachsam sein und seinen Hund souverän führen
  • Besondere Vorsicht im Straßenverkehr
  • Genug Kotbeutel dabeihaben
  • Einen geeigneten Ruheort organisieren (z.B. Ferienwohnung, Hotelzimmer). Dieser sollte klimaneutral und ruhig sein und vom Hund als Rückzugsort akzeptiert werden. Keinesfalls sollten Dritte (beispielsweise Reinigungspersonal) den Hund an diesem Rückzugsort stören.

Checklisten für die Reise mit Hund

(Durch Anklicken lassen sich die Grafiken vergrößern und herunterladen.)

Mit diesen Hinweisen und unseren »Tipps rund um das Reisen mit Tieren hoffen wir, Ihnen und ihrem vierbeinigen Begleiter viele hilfreiche Informationen für eine angenehme gemeinsame Urlaubszeit mit auf den Weg geben zu können. Genießen Sie die Zeit!

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