Neue Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz berufen
Als Meilenstein wurde die Berufung der ersten Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz noch im Tierschutzbericht der Bundesregierung von 2023 bezeichnet. Auch in der Bevölkerung gab es großen Rückhalt für das neue Amt: In einer repräsentativen Umfrage von 2021 sprachen sich 75 Prozent der Deutschen dafür aus. Aus gutem Grund: Denn ein*e Tierschutzbeauftragte*r kann in zentraler Rolle den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren in der Gesellschaft voranbringen.
Bei der Schaffung des Amtes galt, dass der/die Amtsinhaber*in zwar organisatorisch dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugeordnet ist, aber in der Ausübung der Pflichten fachlich und parteipolitisch unabhängig agiert. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- die Beratung und Unterstützung des für Tierschutz zuständigen Bundesministers zu tierschutzrelevanten Fragestellungen in Form von Empfehlungen und Stellungnahmen
- die Beteiligung bei Vorhaben der Bundesregierung im Bereich des Tierschutzes und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
- Bearbeitung von Bürgeranfragen zu allgemeinen und aktuellen Tierschutzthemen
- Darstellung und Kommunikation der Arbeit der Beauftragten in der Öffentlichkeit
Um diese Aufgaben kompetent wahrnehmen zu können, bedarf es nach unserer Einschätzung einer fundierten tierschutzfachlichen Qualifikation und einer hohen fachlichen Expertise in komplexen Themenfeldern wie der Haltung von Tieren in der Landwirtschaft, im Privaten, für Forschungsfragen, für Sport oder zur öffentlichen Zurschaustellung wie in Zoos oder Zirkussen sowie Wildtierschutz und tierschutzrechtliche Fragestellungen.
Das Profil der neuen Bundestierschutzbeauftragten Silvia Breher, die am 27. August 2025 vom Bundeskabinett berufen wurde, gibt unserer Ansicht nach Grund zur Sorge, dass die hohen Anforderungen des Amtes an fachliche Expertise und Unabhängigkeit künftig nicht mehr erfüllt werden. Es steht gar zu befürchten, dass systemische Probleme im Tierschutz künftig von der Bundestierschutzbeauftragten relativiert oder negiert werden. Im Sinne der Unabhängigkeit des Amtes ist es zudem Besorgnis erregend, wenn die neue Beauftragte als stellvertretende Parteivorsitzende und Fraktionsmitglied so eng mit einer Regierungspartei verflochten ist und als Parlamentarische Staatssekretärin zugleich ein leitendes Amt in einem Ministerium begleitet, das von ihr als Bundestierschutzbeauftragter eigentlich fachlich beraten werden soll.
Um die Interessen von Tieren auf Bundesebene zu stärken, bedarf es einer starken, unabhängigen Stimme, die die Aufgaben mit hoher fachlicher Kompetenz und frei von parteipolitischen Interessen ausführt.
