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Katzenschutzverordnung für Berlin

Schätzungen zufolge leben in Deutschland rund 2 Millionen Streunerkatzen, davon 10.000 allein in Berlin. Bei den meisten dieser Tiere handelt es sich vermutlich um Nachkommen unkastrierter Besitzerkatzen, die sich unkontrolliert mit anderen Katzen verpaart haben. Um zukünftig ungewollten Katzennachwuchs zu verhindern und Katzen bestmöglich zu schützen, hat der Berliner Senat am 18. Mai 2021 eine Katzenschutzverordnung beschlossen – ein wichtiger Meilenstein für den Tierschutz.

Die Katzenschutzverordnung des Berliner Senats sieht vor, dass alle Freigängerkatzen, die älter als fünf Monate sind, künftig kastriert sowie durch einen implantierten und registrierten Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein müssen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die tausende Tiere vor einem leidvollen Leben als Streunerkatzen bewahren sollen. Denn die meisten Straßenkatzen in Berlin leben unter prekären Bedingungen, sind unterernährt, krank oder verletzt.

Wie der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung richtigerweise zu entnehmen ist, wird die Verordnung erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden vorbeugen, die bei freilebenden Katzen durch Krankheiten und Parasiten verursacht werden. Ziel sei es auch, die Fortpflanzungskette der freilebenden Katzen durch die Kastration zu unterbrechen.

Als Welttierschutzgesellschaft begrüßen wir den Beschluss des Berliner Senats, der unzählige Katzen vor einem leidvollen Schicksal als Streuner bewahren kann.

Katzenschutz durch Kastration und Kennzeichnung

Eine bundesweite Pflicht, Freigängerkatzen zu kastrieren und zu kennzeichnen wäre allerdings der wünschenswertere Weg. Zwar ermöglicht die letzte, im Jahr 2013 in Kraft getretenen, Novellierung des Tierschutzgesetzes (§ 13b) den Bundesländern, Kastrationsgebote sowie Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten auszusprechen und entsprechende Gebiete festzulegen, wovon über 880 Kommunen deutschlandweit mit  entsprechenden Katzenschutzverordnungen bereits Gebrauch machen. In vielen Teilen Deutschlands bleibt es aber weiterhin vor allem Verantwortung der Halter*innen, Katzen zu schützen und sie beispielsweise kennzeichnen, registrieren, impfen und kastrieren zu lassen.

Tierhalter*innen haben 12 Monate Zeit, um ihre Freigängerkatzen kastrieren und chippen zu lassen

Die Katzenschutzverordnung für Berlin war im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün festgeschrieben worden und wurde nun vom Berliner Senat beschlossen. Bevor sie in Kraft treten kann, muss sie zunächst vom Rat der Bürgermeister bestätigt werden. Die Verabschiedung soll dann voraussichtlich im Sommer 2021 stattfinden.

Geplant ist, dass die Verordnung dann 12 Monate nach Verkündung in Kraft treten soll. Bis dahin haben Halter*innen Zeit, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Für die Kontrolle der Umsetzung werden dann die Berliner Veterinärämter zuständig sein.

Katzenschutzverordnung für Berlin
Katzenschutzverordnung für Berlin

Weitere Informationen zur Bedeutung von Kastration, Kennzeichnung und Impfung für den Katzenschutz sowie unseren „Katzenschutzpass“ zum kostenlosen Download finden Sie unter: https://welttierschutz.org/katze/