Bußgeldspenden
Ihre Zuweisung von Geldauflagen
Neben der traditionellen Spende ist dabei auch die Zuweisung von Geldauflagen von großer Bedeutung für unsere Arbeit. Im deutschen Strafrecht ist es möglich, dass Richter und Staatsanwälte ein Verfahren einstellen bzw. eine Strafe aussetzen und den Betroffenen stattdessen zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme an eine gemeinnützige Organisation verpflichten.
Oder sind Sie selbst als Richter oder Staatsanwalt tätig? Dann können Sie über Geldauflagen entscheiden und uns dabei unterstützen, unsere Vision zu verwirklichen: Eine Welt, in der Tiere artgerecht und respektvoll behandelt werden. Ihre Zuweisung von Geldauflagen ist eine große Unterstützung für unsere Arbeit. Deshalb versichern wir Ihnen eine professionelle Verwaltung:
- Die Verwaltung der Geldauflagen erfolgt durch eine in diesem Bereich erfahrene Mitarbeiterin.
- Wir halten alle Melde- und Berichtspflichten pünktlich ein.
- An Zahler von Geldauflagen stellen wir ordnungsgemäß keine Zuwendungsbescheinigungen aus.
- Der Welttierschutzgesellschaft e. V. ist in allen Verzeichnissen der Oberlandesgerichte gelistet.
Bußgeldkonto
Konto: 8161202
Bank für Sozialwirtschaft 370 205 00
IBAN: DE93 3702 0500 0008 1612 02, BIC: BFSWDE33XXX
Gern senden wir Ihnen vorgedruckte Überweisungsträger und Adressetiketten zu. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen:
Anja Zieke
Fundraising
Tel.: +49(0)30 – 9237226-11
E-Mail: az@welttierschutz.org
Welttierschutzgesellschaft e.V.
Reinhardtstr. 10
10117 Berlin