Coronavirus SARS-CoV-2: Was Tierhalter*innen jetzt wissen müssen
In der Corona-Pandemie und mit Ausbreitung der Infektionskrankheit COVID-19 geht auch die Angst vor einer Ansteckung von und durch Tiere einher – viele Menschen sind verunsichert und Tierfreundinnen und Tierfreunde fragen sich: Kann mein Haustier das Coronavirus bzw. COVID-19 übertragen? Wer wird im Falle einer Isolation oder Quarantäne mein Tier betreuen? Und darf ich während der Isolation oder Quarantäne mit meinem Hund Gassi gehen?
Wir geben einen Überblick über aktuelle Regeln und bekannte Fakten nach derzeitigem Wissensstand – und räumen mit Falschmeldungen auf.
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Hinweis: Angesichts der besonderen Situation haben wir unsere Inhalte zu diesem Thema übersetzt. Bitte teilen Sie die Informationen in Ihren Netzwerken:
Die mehrsprachigen Versionen des Artikels finden Sie:
»welttierschutz.org/en/animals-coronavirus/ [englisch]
»welttierschutz.org/en/koronavirus/ [türkisch]
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Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass wir uns dem fachlichen Rat renommierter Wissenschaftler*innen anschließen: Impfungen, situationsabhängig Maskentragen und Abstand halten, Hygiene sicherstellen und Testmöglichkeiten nutzen. Nur so können wir – mit vereinten Kräften – dem Virus entgegnen.
Welche Regeln gelten aktuell, z. B. für den Besuch von Tierarztpraxen, Tierheimen und beim Tiersitting?
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im März 2022 sind Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Abstandsgebote deutschlandweit zu weiten Teilen weggefallen. Somit gelten auch übergeordnet keine Regeln für Besuche von Tierarztpraxen, Tierheimen oder in Kontakt mit Tiersitter*innen. Gleichzeitig sollen aber strengere lokal begrenzte Regelungen greifen, wenn es die Infektionslage vor Ort erfordert und das jeweilige Landesparlament dies beschließt. Regelungen zu einem verpflichtenden Basis-Schutz wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern oder im öffentlichen Nahverkehr, können auf Länderebene geregelt sowie nach dem Hausrecht erbeten werden.
Die Verpflichtung zum Tragen einer Maskenpflicht, beispielsweise in Tierarztpraxen oder Tierheimen, wird entsprechend individuell umgesetzt. Bitte informieren Sie sich direkt vor Ort.
Ansteckungsrisiko von und für Tiere
Zu allen wissenschaftlichen Fragen in Bezug auf das Coronavirus forschen laufend zahlreiche Wissenschaftsgruppen weltweit – denn Sars-CoV-2 ist ein neues Virus, über das wir auch nach mittlerweile rund zwei Jahren noch viel lernen müssen. Wir möchten deshalb eindringlich darauf hinweisen, dass etwaige Veröffentlichungen, Theorien und Fakten beim derzeitigen Forschungsdruck in einigen Fällen nicht so intensiv geprüft werden können, wie es der wissenschaftliche Betrieb gewöhnlich vorsieht. Es gilt also unbedingt erst einmal Ruhe zu bewahren – denn jede These muss sich im wissenschaftlichen Diskurs langfristig bewähren. So kann es auch sein, dass eine heute als neuer Fakt gefeierte Information in zwei Wochen schon keine Gültigkeit mehr hat. Deshalb bitten wir auch um Vorsicht im Umgang mit Neuigkeiten, die sich schnell in den sozialen Netzwerken verbreiten. Denn hier kursieren leider sehr viele Halbwahrheiten und falsche Informationen zu diesem Thema.
Die wichtigsten Fragen im Detail:
Können sich Haustiere, Kleintiere oder Nutztiere mit Sars-CoV-2 infizieren und an Covid19 erkranken? Können Hunde, Katzen, Hamster oder Rinder das Virus auf den Menschen übertragen?
Weltweit sind lediglich Einzelfälle von SARS-CoV-2-Nachweisen bei Heimtieren bekannt. Bei diesen Einzelfällen haben sich die Tiere höchstwahrscheinlich aufgrund von engem Kontakt bei einer infizierten Person angesteckt.
Für eine Risikoeinschätzung bedarf es immer eines Blickes auf den aktuellen Stand der Wissenschaft für die einzelnen Tierarten, die sich nahezu täglich aktualisiert. Im Folgenden listen wir auf Grundlage der aktuellsten Veröffentlichungen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) auf, was bisher bekannt ist. Alle weltweit untersuchten Studien rund um vermeintlich infizierte Tiere werden auch auf den Internetseiten der OIE laufend aktualisiert.
Stand unserer Auflistung ist September 2022.
Krankheitsanfälligkeit: Die ersten Meldungen von positiv auf Sars-CoV-2 getesteten Hunden gingen bereits Ende Februar 2020 um die Welt. Seitdem wurden zwar vereinzelt weitere Hunde weltweit positiv getestet, doch grundsätzlich wird die Anfälligkeit für Infektionen bei Hunden von der OIE als „niedrig“ eingestuft.
Studien geben Hinweise darauf, dass sich Hunde bei ihren Halter*innen anstecken könnten. Die Dauer des Kontakts zwischen Mensch und Tier ist dabei unerheblich und die Krankheitsverläufe sind auch meist mild, insofern überhaupt Symptome zu bemerken sind.
Mögliche Übertragung zwischen Mensch und Tier sowie Tier zu Tier: Eine Übertragung des Virus vom Hund auf den Menschen oder auf Artgenossen ist bisher noch nicht vorgekommen. Hunde werden deshalb auch als „epidemiologische Sackgasse“ für Sars-CoV-2 betrachtet.
Krankheitsanfälligkeit: Studien haben ermittelt, dass sich Katzen mit Sars-Cov-2 infizieren können. Auch gibt es bereits einige Fälle, in denen positiv getestete Katzen Krankheitssymptome zeigten.
Mögliche Übertragung zwischen Mensch und Tier sowie Tier zu Tier: Es ist in unterschiedlichen Studien nachgewiesen worden, dass Katzen unter Versuchsbedingungen das Virus bis zu fünf Tage unter Artgenossen verbreiten konnten. Es ist zudem belegt, dass Katzen sich beim Menschen anstecken können. Die Möglichkeit einer umgekehrten Übertragung, also von Katzen auf Menschen, wurde 2022 im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie nachgewiesen. Die beiden Halter einer infizierten Katze sowie eine behandelnde Tierärztin wurden positiv auf das SARS-CoV-2 getestet. Der Kontakt der erkrankten Personen untereinander wurde ausgeschlossen und die Übertragung von SARS-CoV-2 von der infizierten Katze auf die Tierärztin anhand des Ergebnisses der genetischen Analyse des Virus als bewiesen angesehen. Die Wissenschaftler*innen gehen allerdings davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit einer solchen Infektion aufgrund der kurzen Dauer der Virusausscheidung bei Katzen gering ist.
Als Ratschlag an Katzenhalter*innen gilt, im Falle einer eigenen Erkrankung den Kontakt zum Tier so gering wie möglich zu halten und der Katze in der Zeit der Quarantäne keinen Freigang zu gewähren.
Krankheitsanfälligkeit: Versuche haben gezeigt, dass sich Haustiere wie Kaninchen, Hamster und Frettchen mit Sars-Cov-2 infizieren können. Bei Goldhamstern führt das Virus zu Gewichtsverlust und einer Beeinträchtigung der Lunge und auch bei Frettchen und Kaninchen verläuft die Infektion nicht immer asymptomatisch. Meerschweinchen infizierten sich noch in keinem der experimentellen Versuche und gelten somit als nicht krankheitsanfällig.
Mögliche Übertragung zwischen Mensch und Tier sowie Tier zu Tier: Für Halter*innen von Kaninchen, Hamstern oder Frettchen sollte die Vorsichtsmaßnahme gelten, dass Sie – wenn Sie sich mit Sars-Cov-2 infiziert haben – den Kontakt zum Tier und auch vom Tier zu haushaltsfremden Menschen und Tieren möglichst vermeiden. Eine Übertragung von Hamster zu Hamster sowie Frettchen zu Frettchen ist laut OIE möglich, ein Risiko für die Weiterverbreitung vom infizierten Frettchen oder Hamster auf Mensch bisher aber nicht belegt. Eine Verbreitung des Virus unter Kaninchen ist bisher nicht nachgewiesen.
Es gibt bisher keine Hinweise, dass Nutztiere eine besondere Rolle in der Sars-Cov-2-Pandemie spielen, weder für die Verbreitung des Virus noch als Infektionsquelle.
Krankheitsanfälligkeit: In unterschiedlichen experimentellen Studien konnte bei Geflügeltieren, darunter Hühner, Enten und Truthähne, trotz hoher zugeführter Viruslast keine Infektion festgestellt werden. Bei Rindern und Schweinen war eine Infektion in den Versuchen unter Laborbedingungen nur sehr schwer möglich, weshalb beide als wenig anfällig eingestuft sind.
Mögliche Übertragung zwischen Mensch und Tier sowie Tier zu Tier:
Schweine und Geflügel: Unterschiedliche Studien mit Schweinen wie auch Geflügeltieren kamen zu der Einschätzung, dass das Risiko für eine Übertragung zwischen Tier und Artgenossen sowie Tier und Mensch als unerheblich einzuschätzen ist.
Rinder: Ende 2021 konnten Wissenschaftler*innen des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) anhand der serologischen Untersuchung von insgesamt 1.000 Proben von Rindern in Deutschland elf Antikörper-positive Proben aufweisen. Diese lassen darauf deuten, dass Rinder durch Kontakt mit SARS-CoV-2-positiven Halter*innen infiziert worden waren. Hinweise auf eine Übertragung innerhalb der Spezies sowie auf den Menschen wurden nicht gefunden.
Können Haustiere das Coronavirus von draußen ins Haus tragen?
Im Grunde genommen kann natürlich jedes Tier, ganz genau wie auch Menschen oder auch Gegenstände, z.B. Türklinken, einen Virus auf sich tragen und somit weiter transportieren. Eine Ansteckung vom Tier auf den Menschen und andersherum ist aber sehr unwahrscheinlich. Dazu könnte es theoretisch nur dann kommen, wenn das Tier zuvor direkt von einer oder einem Erkrankten zum Beispiel angehustet oder angeniest wurde und der Erreger dann unmittelbar vom Tier an einen anderen Menschen weitergegeben wird, der sich dann z.B. nach dem Streicheln mit der Hand ins Gesicht fasst.
Wichtige Empfehlungen für Tierhalter*innen in Bezug auf Quarantäne oder Isolation
Merkliste:
- Sorgen Sie für den Fall von Isolation oder Quarantäne vor, indem Sie eine Notfallbetreuung für Ihr Tier planen.
- Halten Sie ggf. notwendige Medikamente für das Tier bereit.
Welche Regeln gibt es fürs Gassi-Gehen, wenn ich in Isolation oder Quarantäne bin?
- Personen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten oder die aus einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebieten einreisen, wird dringend empfohlen, sich für fünf Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und Kontakte zu Dritten zu reduzieren. Das bedeutet auch, dass Gassirunden mit dem Hund nicht erfolgen sollten. Die Quarantäne kann sowohl behördlich angeordnet sein als auch freiwillig erfolgen. Zuständig für die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit der Anordnung und Aufhebung der Quarantäne ist im Einzelfall immer das zuständige lokale Gesundheitsamt.
- Im Falle einer bestätigten Erkrankung mit dem Coronavirus gilt für Sie umgehend eine Isolation, die behördlich angeordnet ist und bedeutet, dass Sie bis auf wenige Ausnahmen wie Arztbesuche – das Haus nicht verlassen sollten. Das Ende der Isolation erfolgt nach festgelegten Kriterien.
Weitere Informationen zum Unterschied von Isolation und Quarantäne und den geltenden Bestimmungen finden Sie hier: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/quarantaene-und-isolierung/. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie stets aktuell auf den Seiten der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus.
Sowohl im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne als auch Isolation dürfen Sie Ihr Haus grundsätzlich nicht verlassen – auch nicht für Spaziergänge, Besuche beim Pferd oder Gassirunden mit Ihrem Hund.
Wer kümmert sich um mein Tier, wenn ich an Corona erkranke und mich in Isolation befinde oder präventiv in Quarantäne bin?
Welche Tierarten Sie im Fall einer Isolation oder Quarantäne in eine Betreuung geben sollten, hängt vom Einzelfall ab: Ihre Katze, die Kaninchen, Vögel oder auch andere Kleintiere könnten im Falle einer Isolation und eines milden Krankheitsverlaufes bei Ihnen in der Wohnung – in vertrauter Umgebung und als Stütze für Sie – bleiben. Grundsätzlich empfehlen wir Halter*innen dieser Heimtiere aber dennoch, aus reiner Vorsicht, den engen Kontakt zum Tier vermeiden und ggf. ein nicht infiziertes Haushaltsmitglied mit der Versorgung des Tieres zu verantworten. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Tier nicht mit im Bett schläft und Kuscheleinheiten sowie das Ablecken vermieden werden.
Für Hunde und Pferde, für deren Betreuung ein Gang vor die Tür unabdingbar ist, muss sowohl für Isolation als auch Quarantäne zwingend eine vertrauensvolle Pflege gewährleistet werden!
Wir empfehlen, sich auf diesen Fall vorzubereiten: Halten Sie einen Notfallplan bereit, um die Versorgung und Betreuung Ihres Tieres für Zeiten der Quarantäne oder Isolation sicherzustellen.
- Vereinbaren Sie bereits jetzt vorbereitend mit 2 bis 3 vertrauten Personen, dass sich diese im Falle einer Isolation oder Quarantäne um Ihr Tier kümmern können.
- Wählen Sie die Menschen mit Bedacht: Bestenfalls sind die Freund*innen oder Bekannten bereits mit Ihrem Tier vertraut.
- Sollten Sie auf professionelle Tierbetreuung oder Hilfe aus der Region zurückgreifen, stellen sie sicher, dass Sie diese Menschen schon jetzt für den Fall der Fälle mit Ihrem Tier vertraut machen.
- Sorgen Sie außerdem dafür, dass genügend Futter und ggf. notwendige Medikamente für Ihr Tier vorhanden sind.
Sprechen Sie Ihre Freund*innen, Bekannte, Familienmitglieder, Nachbar*innen oder im Falle einer Betreuung von Pferden auch andere Reiter*innen im Stall offen auf Ihre Notfallplanung an. Finden Sie keinerlei Möglichkeit für die Betreuung Ihres Tieres, lassen Sie sich bitte von hilfsbereiten Menschen in Ihrer Region unterstützen. In den sozialen Medien wie Twitter und Facebook bieten sehr viele Nutzer*innen unter Hashtags wie #Coronahilfe, städtebezogen z.B. #CoronaBerlin oder in Gruppen wie Gassigeher bundesweit (für Deutschland) und Notfall Tierbetreuung (für Osterreich) ihre Hilfe an.
Eine weitere Möglichkeit bieten Tierpensionen oder im akuten Notfall und – als letzte Möglichkeit – auch Tierheime, von denen einige Tiere gegen eine Pauschale in ihre Obhut nehmen.
Infografik: Das Wichtigste zum Notfallplan auf einen Blick
Regeln und Umgang mit Haustieren in der Corona-Pandemie
Sollten Tiere desinfiziert werden?
Nein, aus Tierschutzsicht sind Desinfektionen von Tieren kein gangbarer Weg und wir raten dringend von speziellen Reinigungsmaßnahmen wie leider fälschlicherweise vielfach verbreitet ab: Hunde und Katzen müssen nicht speziell gebadet und sollten schon gar nicht desinfiziert werden.
Müssen auch Tiere auf das neue Coronavirus getestet werden?
Im Sommer 2020 wurde eine Verordnung im Bundestag verabschiedet, nach der positive Corona-Tests bei Haustieren meldepflichtig werden. Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass nun jede*r Haustierhalter*in das Tier testen lassen muss. Eine solche Verpflichtung ist auch in Zukunft nicht geplant.
Die Meldepflicht betrifft nur Tests von Tieren, die sowieso getestet wurden, zum Beispiel, weil deren Besitzer*innen mit dem Coronavirus infiziert waren und die Tiere Symptome einer Infektion aufweisen. In diesen Fällen kann ein*e Tierärzt*in einen Test in Erwägung ziehen – und ist durch die neue Verordnung im Falle eines positiven Testergebnisses dazu verpflichtet, dieses an die zuständigen Behörden zu melden. Die an die zuständigen Forschungsinstitute gemeldeten Corona-Tests können in diesem Fall dazu beitragen, mehr über das neuartige Virus herauszufinden.
Kann ich mein Tier gegen das Coronavirus impfen?
Vielen Katzenbesitzer*innen ist vermutlich das feline Coronavirus ein Begriff. Ebenso haben Sie vielleicht gehört, dass sich Hunde mit einem Coronavirus infizieren können. Diese Viren gehören, wie auch Sars-Cov-2, zu der Familie der Coronaviren, die aber sehr groß ist. Ihre einzelnen Vertreter können verschiedenste Krankheiten bei den unterschiedlichsten Wirtsarten hervorrufen – und sind entsprechend unterschiedlich zu betrachten. So gehören die Coronaviren bei der Katze und dem Hund zur Gattung der Alphacoronaviren, SARS-CoV-2 hingegen zur Gattung der Betacoronaviren.
Einen Impfstoff für Hunde und Katzen gegen Sars-Cov-2 gibt es hierzulande derzeit nicht. Bei den wenigen Fällen, in denen das Coronavirus bei Hunden und Katzen diagnostiziert wurde, handelte es sich um Einzelfälle, die zum jetzigen Zeitpunkt eine Impfung nicht notwendig machen.
Darf ich meiner Katze noch Freigang gewähren?
Ja, hier gibt es nach dem derzeitigen Stand der Forschung zum Coronavirus keine Einschränkungen. Sollten Sie aber selbst infiziert oder bereits erkrankt sein, ist es laut Friedrich-Löffler-Institut während Ihrer Isolation ratsam, den Kontakt zwischen Ihrer Katze und haushaltsfremden Menschen und Tieren zu vermeiden – und in dieser Zeit Ihrem Tier besser keinen Freigang mehr zu gewähren.
Sollte ich Tierfutter auf Vorrat kaufen?
Nein, es gibt keine Notwendigkeit, etwaige Lebensmittel oder Verbrauchsmaterialen zu „hamstern“. Zu empfehlen ist aktuell lediglich, für sich und Ihr Tier für den Fall einer Erkrankung oder die Quarantäne vorzusorgen und Nahrung für einige Tage, maximal zwei Wochen, bereitzuhalten. Übertreiben Sie aber bitte nicht – auch aus Solidarität anderen Tierhalter*innen gegenüber.
Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde, Tierhalterinnen und -halter: Wir raten Ihnen weiterhin zu Vorsicht und Solidarität. In Bezug auf Meldungen bitten wir inständig um Besonnenheit! Prüfen Sie Meldungen kritisch und teilen Sie keine Informationen, wenn die Quelle unseriös erscheint. Holen Sie sich bei Unklarheiten in Bezug auf Ihre Tiere professionellen Rat bei Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt.
Wir wünschen Ihnen von Herzen alles Gute – bleiben Sie gesund.
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- https://doi.org/10.1073/pnas.2013102117
- https://doi.org/10.3389/fvets.2020.591216
- https://www.infektionsschutz.de/
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regeln-und-einschrankungen-1734724
- https://www.rki.de/
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