Deutschland konterkariert Tierschutzrichtlinie

Deutschland als leuchtender Vorreiter im europäischen Tierschutz? Von wegen. Wie ein Gutachten dokumentiert, schwächt das Land europaweit geltende Richtlinien für Tierversuche ab.

In Deutschland – so mag man auf den ersten Blick annehmen – muss man sich um Tierversuche dank strikter Gesetze keine Sorgen machen. Schließlich heißt es im ersten Paragraphen des Tierschutzgesetzes (»TierSchG), dass „niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen (darf)“. Es gibt eine Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (Tierschutz-Versuchstierordnung, »TierSchVersV) und nicht zuletzt wurde das Grundgesetz (»GG) noch 2002 ergänzt und der Tierschutz im Artikel 20a zum Staatsziel erklärt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erklärte zudem erst kürzlich, dass es langfristiges Ziel sei, „Tierversuche komplett zu ersetzen.“ Dieser Aussage schloss sich auch Bundesminister Christian Schmidt im letzten Herbst an. Man sei bestrebt, alternative Methoden zu fördern und die Anzahl verwendeter Tiere kontinuierlich zu senken. In diesem Zusammenhang spricht man auch von der »EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU, die bereits am 9. November 2010 in Kraft getreten ist.

Es geht um fast drei Millionen Tiere jährlich, die in Deutschlands Forschungslaboren (»Zahlen von 2014) genutzt werden – darunter Mäuse, Ratten, Meerschweinen, Schafe, Affen, Hunde, Kaninchen und Katzen. Das Land ist in der Position, Verantwortung für diese Tiere zu übernehmen.

Aber Deutschland dreht die Uhr zurück

Durch die erwähnte EU-Tierversuchsrichtlinie mussten einige Mitgliedstaaten in den letzten Jahren tiefgreifende Veränderungen zum Schutz der für Versuche verwendeten Tiere in ihrem nationalstaatlichen Recht berücksichtigen. Deutschland jedoch, das bereits umfangreiche Gesetze zum Schutz der Tiere erlassen hatte, nutzte die Richtlinie hingegen für Abschwächungen der bereits vorhandenen Gesetzgebung.

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Deutschland, deine Tierversuche – Einige Beispiele

Amtsrichter Dr. Christoph Maisack hat in einem 125-seitigen Bericht für Bündnis 90/Die Grünen gleich 18 Verstöße gegen geltendes Gesetz dokumentiert. Wir stellen einige beispielhaft vor.

(1) Tierversuche zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung müssen nicht genehmigt, sondern nur angezeigt werden.
Ob als Bestandteil des Medizin- oder Biologiestudiums oder während der Ausbildung zum Tierpfleger: Eingriffe zu Ausbildungszwecken an gezüchteten und zuvor getöteten Tieren sind Pflichtbestandteil für Studierende an deutschen Universitäten. Doch gerade die Zahl der alternativen Verfahren auf diesem Gebiet der Aus-, Fort- und Weiterbildung wächst kontinuierlich. Aus diesem Grund hat die EU-Tierversuchsrichtlinie die Experimente unter Genehmigungspflicht gestellt. Sie werden europaweit also nur erlaubt, wenn die Schaden-Nutzen-Analyse es rechtfertigt und letztlich keine Alternative vorhanden ist. In Deutschland reicht für die Genehmigung hingegen schon eine Anzeige bzw. Meldung über eine geplante Durchführung. Die Prüfbehörde hat dann 20 Tage Zeit, den Tierversuch zu stoppen. Bearbeitet die Behörde den Antrag nicht binnen dieses Zeitraumes, darf der Tierversuch – auch ohne Genehmigung – beginnen.

(5) Angst wird nicht als Belastungsfaktor berücksichtigt.
Die EU-Tierversuchs-Richtlinie sieht im Fall von Schmerzen, Leiden, Ängsten und dauerhaften Schäden einen schweren Belastungsfaktor für die Versuchstiere und ordnet eine umfassende Schaden-Nutzen-Abwägung für Versuche dieser Art an. In der deutschen Tierschutz-Versuchstierverordnung hingegen wird der Punkt „Angst“ nicht mehr erwähnt. Somit verzichtet Deutschland entgegen der EU-Richtlinien auf den Faktor Angst als Bewertungskriterium im Genehmigungsverfahren.

(7) Es wird zwischen Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Tierversuche unterschieden.
Entgegen der EU-weit geltenden Richtlinie, die die Verminderung, Verbesserung und Vermeidung von Tierversuchen streng regelt, unterscheidet die Bundesrepublik Deutschland explizit zwischen den Begriffen. Während die Vermeidung des Versuchs (also die Frage nach dem eigentlichen Nutzen) in einem deutlich umfangreicheren Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden muss, reicht bezüglich der Prüfung der Verminderung und Verbesserung, dass das Ergebnis des Versuchs „erwartbar“ ist. Hierzulande wird zum Zeitpunkt der Genehmigung demnach nicht überprüft, ob der Versuch auch mit weniger Tieren oder unter geringeren Schmerzen stattfinden kann.

(9) Schwerst belastende Tierversuche sind keine Ausnahmefälle
Nach der Schutzklausel der EU-Tierschutz-Versuchstierverordnung dürfen Tierversuche, die starke Schmerzen oder schwere Leiden hervorrufen, gar nicht oder nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. In Deutschland gibt es diese Beschränkung nicht. Laut novelliertem Absatz erfüllen auch schwer belastende Tierversuche die Voraussetzungen für eine Genehmigung, wenn die Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit begründet ist. So ist es z. B. möglich, dass Mäuse zur Erforschung von Depressionen bis kurz vor dem Ertrinken schwimmen müssen.

(18) Unzureichende Strafen bei Verstößen gegen das TierSchG und die TierSchVersV
Laut dem bisher geltenden Tierschutzgesetz konnten die Leiter eines Tierversuchs mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belangt werden, wenn es während der Versuche zu vermeidbaren tierschutzwidrigen Fehlern kam. Eine beträchtliche Zahl von Tatbeständen dieser Art sind im Zuge der Novellierung gestrichen worden.

Das ganze Dokument finden Sie »hier

Deutschland muss handeln

Fakten wie diese widersprechen der Aussage, dass Deutschland plane, in Zukunft auf Tierversuche zu verzichten. Darüber hinaus positioniert sich der Gesetzgeber damit weit ab vom europäischen Standard. Zum Internationalen Tag zur Abschaffung der Tierversuche am 24. April fanden – in Deutschland auch in Folge der neuen Richtlinien – wieder große Proteste statt. Weltweit wird jährlich rund um diesen Tag durch Aktionen und Demonstrationen auf das Leid der Tiere in den Laboren aufmerksam gemacht.

Auch wir von der Welttierschutzgesellschaft fordern die Bundesregierung zum Handeln auf. Wir schließen uns anderen Organisationen an und erwarten dringend höhere Budgets für die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden auf der einen und das Verbieten vermeidbarer Tierversuche auf der anderen Seite. Die Bundesregierung ist jetzt angehalten, die EU-Richtlinien im Sinne seiner Verpflichtung zum Schutz der Tiere umzusetzen.

Setzen auch Sie sich für Versuchstiere ein!

»Gehen Sie auf die Straße:
Weltweit finden viele Aktionen gegen Tierversuche statt – unterstützen Sie diese auch in Ihrer Stadt.

»Erzählen Sie es weiter:
Verbreiten Sie unseren Artikel und klären Sie Freunde, Bekannte und Ihre Familie über Tierversuche in Deutschland auf. Eine große mediale Reichweite und wachsender öffentlicher Druck konnten bereits 2013 ein Verbot der Tierversuche für Kosmetika bewirken.

»Informieren Sie sich:
Der Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetikprodukten ist bereits verboten. Trotzdem können Produkte, für die Tiere leiden mussten, durch Grauzonen noch in Europa landen. Informieren Sie sich über tierversuchsfreie Kosmetik. Auch immer mehr Arzneimittelhersteller sehen von Tierversuchen ab. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke nach.

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